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Personalabrechnung (PY)

Wechsel der juristischen Person.

Unter einer juristischen Person versteht man Personen oder Institutionen, die vom Staat als ein Gegenstand des Rechts anerkannt werden. Im R/3 System wird jedem Personalteilbereich eine eindeutige juristische Person zugeordnet (V_001P_G). Im Infotyp Organisatorische Zuordnung (0001) wird ein Mitarbeiter einer juristischen Person zugewiesen.

Wechselt ein Mitarbeiter die juristische Person, kommt es nicht zu einem WPBP-Split, sondern es werden zwei Abrechnungsergebnisse erzeugt. Daher ist in bestimmten Fällen, beispielsweise in der Verarbeitung der Durchschnitte oder des Darlehens, eine besondere Behandlung des Abrechnungsergebnisses nötig.

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