nachgehende Untersuchung (EHS)
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Untersuchung, die nach Beendigung einer Tätigkeit vorzunehmen ist.
Bei einer nachgehenden Untersuchung wird ermittelt, ob bei einer Person Nachwirkungen einer früher ausgeübten Tätigkeit unter Belastung krebserzeugender Gefahrstoffe festzustellen sind, z.B. wenn die Person den betreffenden Tätigkeitsbereich längst verlassen hat oder ganz aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist. Nachgehende Untersuchungen müssen in Abständen von maximal 60 Monaten durchgeführt werden.