Erstuntersuchung (EHS)
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Untersuchung, die vor Aufnahme von Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung vorzunehmen ist.
Bei einer Erstuntersuchung wird festgestellt, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Aufnahme einer Tätigkeit bzw. gegen die damit verbundenen biologischen, chemischen und physikalischen Einwirkungen bestehen. Eine Erstuntersuchung darf frühestens 12 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen werden.