Anfang des Inhaltsbereichs Funktionsbereich (LO)

Logistik Allgemein (LO)

Die Gemeinkosten werden im Umsatzkostenverfahren nach den Funktionsbereichen, in denen sie angefallen sind, ausgewiesen.

Alle CO-Objekte müssen einem Funktionsbereich zugeordnet werden:

Das Abstimmledger erhält die notwendigen Informationen, um in der Finanzbuchhaltung die entsprechenden Konten bebuchen zu können.

Bei Verrechnungen innerhalb der Gemeinkosten bzw. aus den Gemeinkosten in die Einzelkosten wird gegebenenfalls ein Funktionsbereichswechsel in Form von Be- und Entlastung berücksichtigt. In der GuV wird also nicht der Funktionsbereich der Ursprungskontierung, sondern der nach den Verrechnungen des CO ausgewiesen.

Ende des Inhaltsbereichs