
Investitionsmaßnahme
Definition
Die Investitionsmaßnahme ist keine eigene Objektart des R/3-Systems (d.h. sie hat keinen eigenen Stammsatz), sondern wird durch spezielle
und gegebenenfalls zugehörige Anlagen im Bau dargestellt.
Verwendung
Investitionsmaßnahmen werden primär für die Planung und Überwachung von Sachinvestitionen eingesetzt, die aufgrund ihres Umfanges und/oder des Anteiles an Eigenleistungen nicht als Direktaktivierung in das Anlagevermögen gebucht werden sollen. Da diese Sachinvestitionen spätestens zum Perioden-/Jahresabschluß auch anlagenbuchhalterische Relevanz haben, verfügen sie neben den controllingorientierten Werten und Stammdaten des Auftrages bzw. Projektes auch über
Investitionsmaßnahmen können außerdem für die Abwicklung sonstiger, kostenverursachender Maßnahmen (z.B. Forschungs- und Entwicklungsprojekte) eingesetzt werden.
Spezielle Eigenschaften
Investitionsmaßnahmen unterscheiden sich grundsätzlich nicht von anderen Innenaufträgen oder Projekten. Allerdings haben Sie einige spezielle Eigenschaften, die der anlagenbuchhalterischen Relevanz solcher Aufträge/Projekte Rechnung tragen.
Kontierungsobjekt bei Bestellungen und Ist-Buchungen ist immer der Auftrag bzw. das PSP-Element (Ausnahme: Investitionsförderungen). Die zugehörige Anlage im Bau dient als Träger

Eigenschaften von Investitionsmaßnahmen
Netzpläne
Netzpläne eines Projekts sind derzeit nicht direkt als Investitionsmaßnahmen darstellbar, da sie nicht mit Anlagen im Bau verbunden werden können. Über die Zuordnung zu einem PSP-Element ist jedoch eine indirekte Verknüpfung mit einer Anlage im Bau möglich. Beachten Sie jedoch hierbei die Besonderheiten bei der periodischen
Abrechnung von untergeordneteten Objekten einer Investitionsmaßnahme.