
Fristen von Vorsorgeuntersuchungen
Verwendung
Anhand der Fristen berechnet das System den Folgetermin einer Vorsorgeuntersuchung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten Vorsorgeuntersuchung.
Voraussetzungen
Sie haben
Vorsorgeuntersuchungen angelegt.Aktivitäten
Damit die Berechnung des Folgetermins für eine Vorsorgeuntersuchung durch das System erfolgen kann, geben Sie bei der
Bearbeitung von Vorsorgeuntersuchungen folgende Daten ein:Wiederholungszeitraum
Mit dieser Angabe legen Sie den zeitlichen Abstand in Monaten fest, der zwischen zwei terminierten Vorsorgeuntersuchungen liegt. Nach Anlegen eines Medizinischen Service schlägt das System den nächsten Termin vor. Sie können diesen Wert überschreiben, sofern der neue Wert innerhalb der Zeitraumstoleranz liegt. Ausgehend vom eingegebenen Wert wird die Nachuntersuchung vom System errechnet und dann bei der
Ermittlung von Personen für einen Medizinischen Service zum entsprechenden Datum berücksichtigt.
Die Nachuntersuchung zu Asbest muß innerhalb eines Zeitraums von 12 bis 36 Monaten erfolgen.
Zeitraumstoleranz für eine Vorsorgeuntersuchung
Mit dieser Angabe legen Sie den Zeitraum in Tagen fest, innerhalb dessen eine terminierte Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden muß. Wenn Sie im Medizinischen Service den vom System vorgeschlagenen nächsten Termin um diese Zeitraumstoleranz überschreiten, erhalten Sie eine Warnmeldung.

Eine Nachuntersuchung wird an einem bestimmten Datum fällig. Bei einer Zeitraumstoleranz von 10 Tagen darf diese Nachuntersuchung frühestens 10 Tage vor diesem Datum bzw. muß spätestens 10 Tage nach diesem Datum durchgeführt werden.