
Kürzung bei privater Kranken- und Pflegeversicherung, befreit unterhalb der Jahresentgeltgrenze
Ihr Mitarbeiter Markus Müller ist privat krankenversichert und privat pflegeversichert. Der monatliche Gesamtbeitrag zur privaten Krankenversicherung beträgt 400 DEM. Der monatliche Gesamtbeitrag zu seiner privaten Pflegeversicherung beträgt 100 DEM.
Durch einen Wechsel von Vollzeit zu einer Teilzeitbeschäftigung sinkt das Einkommen von Herrn Müller auf 6000 DEM pro Monat. Mit seinem Jahreseinkommen liegt er damit unterhalb der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (Jahresentgeltgrenze). Herr Müller entscheidet sich dennoch, auch weiterhin privat versichert zu bleiben.
Der Arbeitsplatz von Herrn Müller liegt in den alten Bundesländern. Er scheidet zum 15.Mai aus Ihrem Unternehmen aus.
/3K4 (Zuschuß-Tage privat) |
15 Tage |
monatliches Einkommen |
6.000,00 DEM |
Gesetzlich festgelegter Vergleichsprozentsatz (West) |
13,6% |
Gesamtbeitrag private KV |
500,00 DEM |
Prozentsatz Pflegeversicherung |
0,85% |
Gesamtbeitrag private Pflegeversicherung |
100,00 DEM |
Stammdaten
Im Infotyp Sozialversicherung Deutschland (0013) kennzeichnen Sie Herrn Schmidt als privat kranken- und pflegeversichert. Hierzu geben Sie im Feld KV-Kennzeichen den Schlüssel 5 (freiwillig versichert) und im Feld PV-Kennzeichen den Schlüssel 5 (privat versichert) an. Zusätzlich vergeben Sie das SV-Attribut 20 (Private KV).
Mit seinem Jahreseinkommen liegt Herr Müller unter der Jahresentgeltgrenze. In diesem Fall soll der Arbeitgeberzuschuß nicht von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, sondern von dem tatsächlichen sozialversicherungspflichtigen Entgelt berechnet werden. Damit dieser Umstand im Abrechnungslauf erkannt wird, setzen Sie das SV-Attribut 25 (befreit in der Kranken- und Pflegeversicherung unter Jahresentgeltgrenze).
Im Infotyp SV-Zusatzversorgung (0079) erfassen Sie die private Kassen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die jeweiligen Versicherungsbeiträge.
Krankenversicherung
Gesetzlicher Vergleichsbetrag
(15 Zuschuß-Tage / 30 Kalendertage) * 6.000,00 DEM * 13,6% = 408,00 DEM
Der Arbeitgeberzuschuß auf Basis der Hälfte des gesetzlichen Vergleichsbetrags beträgt 204,00 DEM.
Gesamtbeitrag
Der Gesamtbeitrag bleibt ungekürzt. Der Arbeitgeberzuschuß auf Basis der Hälfte des Gesamtbeitrags beträgt 250,00 DEM.
Arbeitgeberzuschuß
Der Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung ist das Minimum der beiden errechneten Beträge, also 204,00 DEM.
Pflegeversicherung
Gesetzlicher Vergleichsbetrag
(15 Zuschuß-Tage / 30 Kalendertage) * 6.000,00 DEM * 0,85% = 25,50 DEM
Gesamtbeitrag
Der Gesamtbeitrag bleibt ungekürzt. Der Arbeitgeberzuschuß auf Basis der Hälfte des Gesamtbeitrags beträgt 50,00 DEM.
Tatsächlicher Arbeitgeberzuschuß
Der Arbeitgeberzuschuß zur Pflegeversicherung ist das Minimum der beiden errechneten Beträge, also 25,50 DEM.