
Mehrfachbezug bei Mitarbeitern
Bei Mitarbeitern, die gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stehen (Mehrfachbezieher), werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge die Arbeitsentgelte aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen berücksichtigt.
Sofern die Arbeitsentgelte insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung bzw. die der Renten- und Arbeitslosenversicherung überschreiten, werden die Arbeitsentgelte bis zu den jeweiligen BBG anteilmäßig für die Beitragsberechnung herangezogen.
Kennzeichnung als Mehrfachbezieher
Um Mitarbeiter als Mehrfachbezieher zu kennzeichnen, steht im Infotyp Sozialversicherung (0013) das SV-Attribut 22 (Mehrfachbezug) zur Verfügung. Für Mitarbeiter, die mit SV-Attribut 22 gekennzeichnet sind, werden bei der Beitragsberechnung laufendes Einkommen sowie Einmalzahlungen anderer Arbeitgeber berücksichtigt.
Laufendes Einkommen anderer Arbeitgeber
Zum Erfassen laufender Einkommen anderer Arbeitgeber steht die Musterlohnart MU50 (Gehalt anderer Arbeitgeber) zur Verfügung. Die Lohnart kann über den Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014) erfaßt werden.
Einmalzahlungen anderer Arbeitgeber
Zum Erfassen von Einmalzahlungen anderer Arbeitgeber steht die Musterlohnart MU60 (Einmalzahlungen anderer Arbeitgeber) zur Verfügung. Die Lohnart kann über den Infotyp Ergänzende Zahlungen (0015) erfaßt werden.