
Technischer Ablauf der SV-Berechnung
Ablauf
Der Ablauf der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist in den Personalrechenschemen und Personalrechenregeln der Personalabrechnung Deutschland abgebildet. Der technische Ablauf der SV-Berechnung gliedert sich in folgende Schritte:
1. Einlesen der Arbeitsplatz/Basisbezugs- und Sozialversicherungsdaten
Innerhalb des Personalrechenschemas D000 wird das Teilschema DGD0 (Grunddaten Deutschland) aufgerufen. In diesem Teilschema werden die Funktionen WPBP (akronym: Workplace Basic Pay) und P0013 aufgerufen.
Durch die Funktion WPBP werden die Arbeitsplatz- und Basisbezugsdaten eines Mitarbeiters in die interne Tabelle WPBP gestellt. Die Lohnarten aus dem Infotyp Basisbezüge (0008) werden darüber hinaus in die interne Tabelle IT gestellt und stehen somit für weitere Verarbeitungsschritte bereit. Darüber hinaus ermittelt die Funktion WPBP, ob sich innerhalb einer Abrechnungsperiode mehrere, gesondert zu betrachtende Teilzeiträume ergeben und setzt entsprechende Splits.
Durch die Funktion P0013 werden die Sozialversicherungsdaten aus dem Infotyp Sozialversicherung (0013) in die interne Tabelle SV gestellt. Bei Änderung der Sozialversicherungsschlüssel oder einem Wechsel der Krankenkasse innerhalb der Abrechnungsperiode entsteht dabei ein SV-Split.
2. Einlesen und Bearbeiten von Abwesenheiten
Innerhalb des Personalrechenschemas D000 wird das Schema DT00 (Bruttovergütung) aufgerufen.
In einem ersten Schritt liest die Funktion RAB (akronym: Read Absences) alle Abwesenheiten des Mitarbeiters aus dem Infotyp Abwesenheiten (2001) ein und stellt sie in die interne Tabelle AB. Bei mehreren Abwesenheiten innerhalb der Abrechnungsperiode werden die einzelnen Abwesenheitssätze mit einem Split-Kennzeichen abgespeichert.
In einem zweiten Schritt wir die Funktion DNAB aufgerufen. Durch die Funktion DNAB werden die deutschlandspezifischen Besonderheiten der Abwesenheitsbewertung durchgeführt. Hierzu werden zusätzlich zu den Daten der internen Tabelle AB die deutschlandspezifischen Daten zum Ende der Lohnfortzahlung aus der internen Tabelle P2001 gelesen. Die Einträge in der Tabelle AB werden anhand dieser Informationen sowie der Einträge aus den Sichten Abwesenheitsaufteilung (V_T5D0C) und Sicht Attribute von Abwesenheiten (V_T5D0A) weiter bearbeitet:
Hierzu wird für jede Abwesenheit in Abhängigkeit von Abwesenheitsbewertungsklasse und Bearbeitungsklasse die Sicht Attribute von Abwesenheiten (V_T5D0A) gelesen.
Auch hierzu wird pro Abwesenheit in der Tabelle AB die Sicht Attribute von Abwesenheiten (V_T5D0A) gelesen. Dort ist hinterlegt, ob für die Abwesenheitsart (genauer: die jeweilige Kombination von Abwesenheitsbewertungsregel und Bearbeitungsklasse) ein neuer Teilzeitraum für die SV entstehen soll.
Zur internen Bearbeitung wird der Persönliche Arbeitszeitplan eines Mitarbeiters mit der Funktion GENPS erzeugt und in der internen Tabelle PSP abgespeichert. Die interne Tabelle PSP enthält zwei nationale Kennzeichen, die von der Funktion DNAB gefüllt werden. Das Feld NAT01 wird pro Kalendertag des Persönlichen Arbeitszeitplans mit dem jeweiligen DÜVO-Kennzeichen versehen.
Das Feld NAT01 wird zur Berechnung der SV-Tage verwendet. In einem Monat ohne Kürzung der SV-Tage ist jeder Tag des Persönlichen Arbeitszeitplans mit einem X gekennzeichnet.
Für alle Tage des Persönlichen Arbeitszeitplans, die in einem Teilzeitraum liegen, für den die SV-Tage gekürzt werden, wird das Kennzeichen X entfernt. Dadurch wird bewirkt, daß nach Beendigung der Funktion DNAB nur noch die SV-Tage des Mitarbeiters in der internen Tabelle PSP mit einem X gekennzeichnet sind. Die interne Tabelle PSP wird im Abrechnungsprotokoll ausgegeben.
3. Ermitteln, ob die Märzklausel angewendet werden kann
Innerhalb des Personalrechenschemas D000 wird das Schema DNET (Sozialversicherung Deutschland: SV, Steuer, Nettozusagen) aufgerufen. Im Teilschema DSVI (Sozialversicherung Deutschland: Initialisierung) wird in der Personalrechenregel DV40 (Märzklausel prüfen und Import OSV) überprüft, ob die Märzklausel angewendet werden kann.
4. Ermitteln der SV-Tage
Der nächste Schritt im Teilschema DSVI ist das Ermitteln der SV-Tage. Dies geschieht in der Peronalrechenregel DV50 (SV-Tage ermitteln). Hierzu werden mit der Operation DSVTG alle Tage des Persönlichen Arbeitszeitplans (interne Tabelle PSP) gezählt, die durch die Funktion DNAB als SV-Tage gekennzeichnet sind.
5. Bereitstellen aller relevanten Daten
Der nächste Schritt im Teilschema DSVI ist das Bereitstellen aller relevanten Daten zur Berechnung der Sozialversicherung. Hierzu wird die Funktion DSV mit dem Parameter 1 XSV ausgeführt.
6. Zufluß- oder Entstehungsprinzip bei Einmalzahlung und Rückrechnung
Im Teilschema DSVB werden zunächst durch die Personalrechenregel DV10 (Abfluß-Lohnarten aus Vormonat) Einmalzahlungen, die durch Rückrechnung entstanden sind, in die Sekundärlohnart Einmalzahlungen SV (/103) der aktuellen Periode addiert. Dadurch wird bewirkt, daß Einmalzahlungen aus Rückrechnungen nach dem Zuflußprinzip verbeitragt werden. Zusätzlich wird die Einmalzahlung aus der Vorperiode in eine weitere Lohnart gestellt, unter der sie als Einmalzahlung aus einer Vorperiode ausgewiesen wird. Die Ausweislohnart ist die 2. abgeleitete Lohnart der Sekundärlohnart Einmalzahlungen SV (/103) aus der Sicht Bewertungsgrundlagen (V_512W_B). Im Standard ist dies die Sekundärlohnart Zufluß /103 aus Vormonat (/Z03).
In einem nächsten Schritt wird die Personalrechenregel DV20 (Entscheidung über Entstehungs- oder Zuflußprinzip) prozessiert. Dort wird abgefragt, ob Einmalzahlungen, die durch Rückrechnung in eine Vorperiode entstanden sind, nach dem Entstehungs- oder dem Zuflußprinzip verbeitragt werden sollen. In der Regel werden Einmalzahlungen immer nach dem Zuflußprinzip verbeitragt, außer
Bei einem zwischenzeitlichen Austritt des Mitarbeiters, einem Wechsel von SV-pflichtig nach SV-frei, einem Wechsel von Aktiv beschäftigt in den Vorruhestand oder die Rente oder einem Wechsel der juristischen Person wird die Einmalzahlung der letzten Abrechnungsperiode vor dem Wechsel im Versicherungsverhältnis zugeordnet.
In diesem Fall erfolgt eine Verbeitragung nach dem Entstehungsprinzip.
Der Ansprung der Personalrechenregel DV20 erfolgt lohnartengenau für die Lohnart Einmalzahlungen SV (/103):
Es hat innerhalb der Rückrechnung keine nachträgliche Einmalzahlung stattgefunden. Mit der Operation FILLF A wird das Betragsfeld der Lohnart /103 wieder auf seinen ursprünglichen Wert (den Betrag, den die Rückrechnung ermittelt hat) zurückgesetzt. Die Lohnart wird anschließend in die Ausgabetabelle OT weitergereicht.
Die Rückrechnung hat ergeben, daß eine nachträgliche Einmalzahlung stattgefunden hat. Für diese nachträgliche Einmalzahlung muß nun entschieden werden, ob die Verbeitragung nach dem Zufluß- oder dem Entstehungsprinzip erfolgen soll. Hierzu wird mit der Operation DSVWE abgefragt, ob ein Wechsel im Versicherungsverhältnis erfolgt ist:

Ein Sonderfall stellt der Rückgabewert M der Operation DSVWE dar.
Der Rückgabewert M besagt, daß zusätzlich zu einem Wechsel im Versicherungsverhältnis auch ein Märzklauselfall vorliegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Einmalzahlung in einer Periode mit Märzklausel (z.B. März) rückwirkend für eine Periode mit Märzklausel (z.B. Januar) aufgegeben wurde. In diesem Fall muß der Betrag der in der Rückrechnung ermittelten /103 unverändert weitergereicht werden, da nur so in der In-Periode der Märzklauselfall erkannt werden kann.
Hierzu wird mit der Operation FILLF A das Betragsfeld der Lohnart /103 wieder auf seinen ursprünglichen Wert (den Betrag, den die Rückrechnung ermittelt hat) zurückgesetzt. Die Lohnart wird anschließend in die Ausgabetabelle OT weitergereicht.
7. Berechnung der SV-Beiträge
Die eigentliche Berechnung der Sozialversicherungbeiträge erfolgt im Schema DNET innerhalb des Teilschemas DSVB (Berechnung Sozialversicherung) durch die Operation DSV BSV.
Es werden, pro SV-Split, die Bemessungsgrenzen split- und tagesgenau erstellt. In Abhängigkeit von den Lohnarten in der internen Tabelle IT und deren Schlüsselung werden die SV-Brutti erstellt. Anschließend werden pro SV-Sparte (KV, RV, AV und PV) die entsprechenden SV-Brutti verbeitragt.
Ergebnis
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind berechnet.