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Was ist SV-Luft?

Unter SV-Luft versteht man die Differenz zwischen der anteiligen Jahresbemessungsgrenze und dem Bemessungsbrutto des laufenden Entgelts. Die SV-Luft wird monatlich pro Sozialversicherungszweig (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung) gebildet.

Die SV-Luft setzt sich zusammen aus:

Zu Beginn der ersten Abrechnung im Jahr wird die SV-Luft des vergangenen Jahres abgespeichert und die SV-Luft des aktuellen Jahres auf Null gesetzt.

Verwendung

Die SV-Luft dient als Beitragsbemessungsgrenze für Einmalzahlungen, die ansonsten nicht verbeitragt würden.

Beispiel

Ihre Mitarbeiterin Anna Klein erhält im Monat August (Abrechnungsperiode 08) 6.000 DM laufendes Entgelt und 1.500 DM Einmalzahlungen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 6.150 DM. Die KV-Luft des Vormonats beträgt 1.000 DM.

Ohne Berücksichtigung der KV-Luft würde lediglich bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verbeitragt, d.h. 6.000 DM laufendes Entgelt und 150 DM Einmalzahlung. Die verbleibenden 1.350 DM Einmalzahlung blieben für die Verbeitragung unberücksichtigt.

Hier setzt die SV-Luft an. Zur Verbeitragung der Einmalzahlung wird die SV-Luft der jeweiligen SV-Sparte (in dem obigen Beispiel die KV-Luft) als Bemessungsgrenze herangezogen. In unserem Beispiel setzt sich die KV-Luft aus den 150 DM Differenz zwischen laufendem Entgelt und Beitragbemessungsgrenze und den 1.000 DM KV-Luft des Vormonats zusammen. Dies ergibt eine KV-Luft von 1.150 DM. Anhand dieser Bemessungsgrenze wird die Einmalzahlung von 1.500 DM verbeitragt. Es bleiben lediglich 350 DM unberücksichtigt.

Im SAP-System:

Im SAP-System wird die SV-Luft pro Sozialversicherungszweig in einer eigenen Sekundärlohnart abgestellt.

SV-Luft für das laufende Jahr:

Lohnart

Bezeichnung

/340

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Krankenversicherung lfd. Jahr (KV-Luft)

/341

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Rentenversicherung lfd. Jahr (RV-Luft)

/342

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung lfd.Jahr (AV-Luft)

/3P8

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Pflegeversicherung lfd. Jahr (PV-Luft)

SV-Luft Vorjahr:

Lohnart

Bezeichnung

/346

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Krankenversicherung Vorjahr (KV-Luft Vorjahr)

/347

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Rentenversicherung Vorjahr (RV-Luft Vorjahr)

/348

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung Vorjahr (AV-Luft Vorjahr)

/3P9

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Pflegeversicherung Vorjahr (PV-Luft Vorjahr)

 

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