
Umsatzfortschreibung in der Nachträglichen Abrechnung
Verwendung
Aufgrund der Umsätze, die Sie mit einem Geschäftspartner getätigt haben, ermittelt das System bei der Abrechnung z.B. die erreichte Staffelstufe. Daher schreibt es die Umsätze in der Absprachewährung und die eingekauften Mengen, Gewichte, Volumen bzw. Punkte für jede Kondition fort, sofern die entsprechenden Daten für die Abrechnung benötigt werden. Auf jeden Fall erfolgt eine wertmäßige Fortschreibung des Umsatzes.
Voraussetzungen
Wenn die Fortschreibung der Umsätze bei der Bestellung oder beim Wareneingang erfolgt, muß das Steuerkennzeichen der Bestellposition bekannt sein. Pflegen Sie es im Infosatz oder lassen Sie es über die Konditionstechnik einstellen.
Funktionsumfang
Falls eine Absprache unterschiedliche Währungen oder Mengeneinheiten benutzt (z.B. Absprachewährung ungleich Staffelwährung und Staffelmengeneinheit ungleich Konditionsmengeneinheit), hält das System die Umsätze in allen vorkommenden Währungen und Mengeneinheiten fest. Dadurch vermeidet es Probleme, die z.B. Kursschwankungen oder fehlende bzw. geänderte Umrechnungen später verursachen könnten.
Folgende Umsatzfortschreibungen sind möglich:
Die Fortschreibung erfolgt zum Lieferdatum. Wenn Sie einen Artikel bei einem Lieferanten bestellen, werden bei der Preisfindung für diesen Artikel die zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen des Lieferanten herangezogen. Dazu muß im Kalkulationsschema die entsprechende Konditionsart angegeben sein.
Die Fortschreibung erfolgt zum Belegdatum. Als Basis können die zeitunabhängigen Konditionen der Bestellung oder die Ergebnisse einer neuen Preisfindung herangezogen werden (z.B. bei Edelmetallpreisen). Eine neue Preisfindung beim Wareneingang erfolgt immer dann, wenn als Preisdatumstyp das Wareneingangsdatum eingestellt ist.
Die Fortschreibung erfolgt zum Rechnungsstellungsdatum. Hinsichtlich des Wertes können Sie wählen, ob Sie den geprüften Rechnungsendwert fortschreiben, oder ob Sie auf die Bestelldaten zurückgreifen wollen. Die fortzuschreibende Staffel- und Konditionsbasis kann in diesem Fall eine beliebige Ebene der Kalkulation (z.B. der Netto-Netto-Einkaufspreis) sein.
Bei Nachbelastungen erfolgt eine rein wertmäßige Umsatzfortschreibung.
Bei Lieferantenfakturen und Regulierungsanforderungen erfolgt die Fortschreibung der Umsatzdaten bei der Freigabe der Belege an die Buchhaltung.
Die Fortschreibung kann auch zu Dienstleistungspositionen erfolgen, jedoch nur auf Basis der zugrundeliegenden Bestellpositionen. Eine Integration in die Preisfindung der einzelnen Dienstleistungen besteht nicht. Sie können daher nur mit wertmäßigen Umsätzen arbeiten. Ebenso können Sie Limitbestellungen und Rechnungspläne nutzen. Die Fortschreibung erfolgt grundsätzlich aus der Rechnung.
Umsätze, die aus Gutschriften und Rechnungen ohne Bestellbezug der Rechnungsprüfung resultieren, können in der Nachträglichen Abrechnung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die Belege unterstützen keine Preisfindung. Sie können stattdessen mit Lieferantenfakturen arbeiten.
Umsätze aus der Konsignationsabwicklung können ebenfalls in der Nachträglichen Abrechnung nicht berücksichtigt werden, da zur Abrechnung Rechnungen ohne Bestellbezug erzeugt werden.
Bei Lieferplänen mit zeitabhängigen Konditionen erfolgt die Preisfindung als Basis der Fortschreibung grundsätzlich erst beim Wareneingang. Eine zum Zeitpunkt der Bestellung vorgesehene Fortschreibung wird ggf. beim Wareneingang nachgeholt, eine zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung vorgesehene Fortschreibung wird ggf. auf den Wareneingang vorgezogen.
Die Fortschreibung findet für jede Kondition statt, solange diese Gültigkeit hat. Dabei werden die Umsätze und Absätze des Geltungsbereichs (warenbezogene bzw. unternehmenseinheitsbezogene Konditionen) jeder Kondition für jeden Betrieb und jeden Steuersatz separat kumuliert. Die Fortschreibung findet gleichzeitig für jede Abrechnungsperiode statt, sofern die Abrechnung monatlich oder häufiger durchgeführt wird. Wird die Abrechnung seltener als monatlich durchgeführt, werden die Umsätze nicht weiter verdichtet, sondern ebenfalls auf Monatsbasis fortgeschrieben. Damit ist die spätere Erstellung von Statistiken auf Monatsbasis gewährleistet.
Die Umsatzfortschreibung stützt sich auf einige wichtige Informationen der Konditionen wie Geltungsbereich und Abrechnungsperiodizität. Daher können Sie diese Informationen nach dem Anlegen einer Absprache nicht mehr verändern.