Invalidenrente 

Einsatzmöglichkeiten

Mit Hilfe dieses Prozesses pensionieren Sie einen aktiven Mitarbeiter wegen Invalidität und ermitteln die Invalidenrente, die der Mitarbeiter aus Ihrer Betrieblichen Altersversorgung erhält. In der Regel schreiben Versorgungsordnungen vor, daß im Falle von Invalidität eine Hochrechnung der Invalidenrente (z.B. auf ein bestimmtes Endalter) erfolgen soll. Diese Zuwachsermittlung erfolgt automatisch durch die Rentenermittlung.

Voraussetzungen

Customizing

Leistungsarten und Ansprüche

Rentenermittlung

Ablauf

  1. Sie führen die Personalmaßnahme Vorruhestand/Pensionierung mit dem Maßnahmengrund Invalidität durch.
  2. Sie starten für den Mitarbeiter die Rentenermittlung (Report RPCWVSD0) mit dem Verarbeitungstyp Eigenrente.
  3. Die Rentenermittlung liest den Infotyp Maßnahmen (0000) und erkennt, daß die Maßnahme Vorruhestand/Pensionierung, Maßnahmengrund Invalidität durchgeführt wurde. Dementsprechend wird der Verarbeitungsanlaß Invalidenrente ausgelöst.
  4. Die Rentenermittlung liest die Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Infotyp Ansprüche (0202) und ermittelt die Invalidenrente gemäß dem Berechnungsverfahren des Anspruchs:

Siehe auch:

Beispiel: Invalidenrente rechnen (kommt noch!)

  1. Den Betrag der Invalidenrente stellt die Rentenermittlung in einer eigenen Lohnart pro Anspruch ab. Die Lohnarten selbst speichert die Rentenermittlung in der BAV-Datenbank als Invalidenrente unter der Personalnummer des Mitarbeiters.ab.
  2. Sie starten das Bescheinigungswesen und erstellen für den Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe der Invalidenrente.

Ergebnis

Sie haben für einen Mitarbeiter die Invalidenrente aus der Betrieblichen Altersversorgung ermittelt und als Lohnart im Infotyp Rentenbasisbezüge (0201) gespeichert. Damit steht die Invalidenrente zur Auszahlung durch die Personalabrechnung bereit.

Sie haben dem Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner Altersrente ausgestellt.