Austritt mit Prüfung auf unverfallbare Anwartschaften 

Einsatzmöglichkeiten

Mit Hilfe dieses Prozesses lassen Sie einen Mitarbeiter vor Erreichen des Rentenalters aus Ihrem Unternehmen austreten und überprüfen, ob und in welcher Höhe eine unverfallbare Anwartschaft auf eine spätere Rente besteht.

Unverfallbare Anwartschaft

Falls eine unverfallbare Anwartschaft besteht, wird die Höhe der unverfallbare Anwartschaft in der BAV-Datenbank abgespeichert. Die gesetzliche vorgeschriebene Zuwachsermittlung (bis Alter 65) wird entsprechend berücksichtigt. Die unverfallbare Anwartschaft hat - bis zum Eintritt des Versorgungsfalls - lediglich vorläufigen Charakter und wird nur für die Überleitung zur Versicherungsmathematik und zur Erstellung der Bescheinigung über die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft verwendet. Wenn der Versorgungsfall beim Mitarbeiter eintritt, wird die tatsächliche Rente mit den dann bekannten, aktuellen Werten (Pensionierungsdatum, etc.) komplett neu berechnet.

Beitragsrückerstattung

Falls keine unverfallbare Anwartschaft besteht, der Mitarbeiter aber Arbeitnehmerbeiträge in die Betriebliche Altersversorgung eingezahlt hat, müssen diese Beiträge zurückerstattet sowie auf die Beiträge angefallenen Zinsen versteuert werden. Hierzu wird automatisch eine Beitragsrückerstattung angestoßen.

Voraussetzungen

Customizing

Leistungsarten und Ansprüche

Rentenermittlung

Weitere Informationen finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Steuerung Rentenermittlung ® Ablaufsteuerung der Rentenermittlung

Ablauf

  1. Sie führen die Personalmaßnahme Austritt mit dem entsprechenden Maßnahmengrund durch. Beginndatum der Maßnahme ist das Austrittsdatum des Mitarbeiters.
  2. Sie starten für den Mitarbeiter die Rentenermittlung (Report RPCWVSD0) mit dem Verarbeitungstyp Austritt mit UA-Prüfung.
  3. Die Rentenermittlung liest den Infotyp Maßnahmen (0000) und erkennt, daß die Maßnahme Austritt durchgeführt wurde. Dementsprechend wird der Verarbeitungstyp Austritt mit UA-Prüfung, Verarbeitungsanlaß Austritt mit UA-Prüfung ausgelöst.
  4. Die Rentenermittlung liest die Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Infotyp Ansprüche (0202) und führt pro Anspruch die im Customizing hinterlegte Fristenprüfung zur Unverfallbarkeit durch.
  5. Für die Ansprüche, die die Fristenprüfung nicht erfolgreich durchlaufen, führt die Rentenermittlung ggf. eine Beitragsrückerstattung durch.
  6. Für die Ansprüche, die die Fristenprüfung erfolgreich durchlaufen, ermittelt die Rentenermittlung die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft gemäß dem Berechnungsverfahren des Anspruchs:
    1. Bewertung der dem Mitarbeiter zugesagten Ansprüche bis zum Austritt
    2. Zuwachsermittlung
    3. Ratierliche Kürzung

    Siehe auch:

    Unverfallbare Anwartschaft mit Zuwachsermittlung und ratierlicher Kürzung

  7. Die Höhe der späteren Altersrente stellt die Rentenermittlung als unverfallbare Anwartschaft in einer eigenen Lohnart pro Anspruch ab. Die Lohnarten selbst speichert die Rentenermittlung in der BAV-Datenbank als unverfallbare Anwartschaften unter der Personalnummer des Mitarbeiters.ab.
  8. Sie starten das Bescheinigungswesen und erstellen für den Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner unverfallbaren Anwartschaft.

Ergebnis

Falls keine unverfallbaren Anwartschaften vorliegen, der Mitarbeiter aber eigene Beiträge eingezahlt hat, haben Sie die Rückerstattung der Beiträge durchgeführt.

Sie haben für einen ausgetretenen Mitarbeiter überprüft, ob unverfallbare Anwartschaften vorliegen. Falls ja, haben Sie die Höhe der unverfallbaren Anwartschaften ermittelt und in der BAV-Datenbank gespeichert.

Sie haben dem Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner unverfallbaren Anwartschaft ausgestellt.