Verwendung
Über die Anspruchsverwaltung nehmen Sie Mitarbeiter in eine Versorgungsordnung auf und sagen Ansprüche der Versorgungsordnung zu.
Funktionsumfang
Die Anspruchsverwaltung gliedert sich in ein personenunabhängiges Regelwerk, über das Versorgungsordnungen einer betrieblichen Altersversorgung abgebildet werden können und mitarbeiterindividuelle Stammdaten.
Regelwerk:
In dem Regelwerk bilden Sie die Versorgungsordnungen Ihrer betrieblichen Altersversorgung ab. Jede Versorgungsordnung besteht aus einer Menge an Ansprüchen. Jedem Anspruch weisen Sie ein Berechnungsverfahren (dienstzeitorientiert, beitragsorientiert, einkommensorientiert etc.) zu.
Zu jedem Anspruch definieren Sie Leistungsarten. Die Leistungsart bestimmt die konkrete Versorgungsleistung, die der Mitarbeiter bei Eintritt des Versorgungsfalles erhält.
Zusätzlich zu Versorgungsordnungen, Ansprüchen und Leistungsarten müssen Versorgungseinrichtungen definiert werden. Die Versorgungseinrichtung ist die konkrete Institution der Betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Unterstützungskasse etc.).

Die Abbildung des Regelwerks erfolgt im Einführungsleitfaden Betriebliche Altersversorgung ® Ansprüche.
Siehe auch:
Anspruch, Versorgungsordnung und Leistungsart Versorgungseinrichtung
Stammdaten
Über die Stammdaten der Anspruchsverwaltung erfolgt eine personenbezogene Zuordnung von Ansprüchen mit individuell abweichenden Informationen:
Über die Infotypen Versorgungsordnung (0323) und Ansprüche (0202) erfolgt fachlich gesehen die Aufnahme des Mitarbeiters in eine Versorgungsordnung und die Zusage von Ansprüchen der Versorgungsordnung.
Siehe auch:
Stammdaten