Altersrente mit Zuwachsermittlung und ratierlicher Kürzung 
Die Altersrente aus unverfallbarer Anwartschaft wird mit folgender Formel berechnet:
Altersrente = (R1 + Z) * M / N
R1 = der bewertete Anspruch vom Eintritt des Mitarbeiters bis zum Austritt aus dem Unternehmen
Z = Zuwachs. Im Falle einer Altersrente aus unverfallbarer Anwartschaft errechnet sich der Zuwachs, indem man den Anspruch vom Eintritt des Mitarbeiters in das Unternehmen bis zum Eintritt des Versorgungsfalles bewertet und von diesem Betrag R1 abzieht.
M = tatsächliche Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis Austritt
N = fiktive Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis zum Endalter gemäß Versorgungsordnung
Die Rentenermittlung (RPCWVSD0) berechnet die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft in drei Schritten:

Ihr Mitarbeiter Paul Schmitt ist ein Anspruch Altersrente zugesagt. Die Höhe des Anspruchs wird mit einem Berechnungsverfahren Dienstzeit auf Einkommen ermittelt. Pro Dienstjahr sollen 0,5% des durchschnittlichen Monatseinkommens eine Jahresrente bilden.
Für Paul Schmitt gelten folgende Angaben:
Bewerten der zugesagten Ansprüche bis zum Austritt
In einem ersten Schritt bewertet die Rentenermittlung (RPCWVSD0) erneut den Anspruch Altersrente vom Eintritt (01.01.1980) bis zum Austritt (01.01.1990) des Mitarbeiters. Für jedes der insgesamt 10 Jahre bilden 0,5% des monatlichen Durchschnittseinkommens die Höhe des Anspruchs auf Altersrente:
5.000 DEM * 0,5% * 10 Jahre = 250 DEM Altersrente für den Zeitraum bis zum Austritt (R1)
Zuwachsermittlung
In einem zweiten Schritt führt die Rentenermittlung die Zuwachsermittlung durch. Hierfür wird ein fiktiver Gesamtzeitraum betrachtet vom Eintritt (01.01.1980) bis zum Tag der Pensionierung. In unserem Beispiel reicht dieser fiktive Gesamtzeitraum demnach vom 01.01.1980 bis zum 31.12.1997 und umfaßt 18 Jahre. Auch für diesen fiktiven Gesamtzeitraum bewertet die Rentenermittlung den Anspruch auf Altersrente mit 0,5% pro Dienstjahr. Basis für die Zuwachsermittlung ist laut Versorgungsordnung das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten zwei Dienstjahre (7.000 DEM):
7.000 DEM * 0,5% * 18 Jahre = 630 DEM Altersrente für den fiktiven Gesamtzeitraum
Die Differenz zwischen der fiktiven Altersrente und der monatlichen Altersrente ergibt dem Zuwachs:
630 DEM - 250 DEM = 380 DEM Zuwachs (Z)
Ratierliche Kürzung
In einem dritten Schritt ermittelt die Rentenermittlung nun die Höhe des unverfallbaren Anspruchs mit dem Verfahren der ratierlichen Kürzung (ratierliche Methode):
UA = (250 DEM + 380 DEM) * 10 / 20 = 315 DEM
R1 Z M N
Die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft beträgt 315 DEM. Dieser Betrag wird in der BAV-Datenbank abgespeichert.