Geschäftsfälle in der Betrieblichen Altersversorgung 
In der Standardauslieferung der BAV sind die wichtigsten Geschäftsfälle bereits als Prozesse eingerichtet. Ausgangspunkt ist dabei stets ein Ereignis im Leben eines Mitarbeiters (Pensionierung, Austritt, Tod etc.). Diese Ereignisse werden in den Stammdaten über entsprechende Personalmaßnahmen und Maßnahmengründe abgebildet. Den jeweiligen Personalmaßnahmen/Maßnahmengründen wiederum entsprechen
Verarbeitungstypen und Verarbeitungsanlässe in der Rentenermittlung. Nachdem die Personalmaßnahme durchgeführt ist, wird die Rentenermittlung (RPCWVSD0) gestartet. Beim Start der Rentenermittlung geben Sie einen Verarbeitungsanlaß vor. Die Rentenermittlung überprüft, ob bei den selektierten Mitarbeitern eine entsprechende Personalmaßnahme vorliegt und löst den entsprechenden Verarbeitungsanlaß aus.
Sie führen die Personalmaßnahme Vorruhestand/Pensionierung mit dem Maßnahmengrund Pensionierung durch. Der Personalmaßnahme Vorruhestand/Pensionierung mit dem Maßnahmengrund Pensionierung ist der Verarbeitungstyp Eigenrente mit dem Verarbeitungsanlaß Altersrente zugeordnet. Sie starten die Rentenermittlung mit dem Verarbeitungstyp Eigenrente. Der Report erkennt anhand der Maßnahme Vorruhestand/Pensionierung, Maßnahmengrund Pensionierung, das eine reguläre Altersrente ermittelt werden muß und löst für den Mitarbeiter den Verarbeitungsanlaß Altersrente aus. Gemäß den Ansprüchen des Mitarbeiters aus dem Infotyp Ansprüche und den im Customizing definierten Regeln und Berechnungsverfahren wird die Rente ermittelt.
Die nachfolgend genannten Geschäftsfälle sind als Prozesse definiert:
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die genannten Geschäftsfälle für Ihre Mitarbeiter durchführen können.
Customizing
Sie haben im Einführungsleitfaden (IMG) der Betriebliche Altersversorgung die entsprechenden Einstellungen gemäß Ihrer Versorgungsordnung durchgeführt. Spezielle Einstellungen im IMG, die Voraussetzung für einen bestimmten Geschäftsfall sind, sind in dem jeweiligen Geschäftsfall beschrieben.
Stammdaten
Sie haben folgende Infotypen gepflegt:
Übernahme von Daten in die BAV-Datenbank
Für Ansprüche mit Berechnungsverfahren, die auf Beiträgen oder Einkommen basieren, müssen vor der Rentenermittlung die relevanten Beiträge und Einkommen aus der Abrechnung in die BAV-Datenbank übernommen werden, damit diese Daten für die nachfolgende Prozesse in der Rentenermittlung zur Verfügung stehen. Falls Ihre Betriebliche Altersversorgung nicht auf Beiträgen und Einkommen basiert, müssen Sie dementsprechend auch keine Datenübernahme durchführen.
Siehe auch:
Übernahme von Daten in die BAV-Datenbank (RPCWUBD0)