Renten  

Definition

Renten sind Versorgungsbezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung.

Renten werden in Rentenarten und Rententypen unterteilt.

Bei der Rentenart wird grundsätzlich unterschieden, ob es sich um eine Eigenrente (z.B. Altersrente) oder eine Hinterbliebenenrente (z.B. Witwenrente) handelt. Die Unterscheidung in Rentenarten ermöglicht in der Abrechnung die steuerlich korrekte Behandlung von Hinterbliebenenrenten im Unterschied zu Hinterbliebenenrenten unabhängig von der Lohnart.

Der Rententyp ist eine weitere Unterteilung der Rentenart nach der Finanzierung bzw. Herkunft der zu erbringenden Versorgungsleistung. Hier wird etwa unterschieden, ob es sich um eine Rente aus einer Pensionskasse (aus Beiträgen der Mitarbeiter und des Unternehmens gemeinsam finanziert) oder um eine Firmenrente (allein vom Unternehmen finanziert) handelt.

 

Struktur

Im Customizing werden zunächst Rentenarten definiert, anhand derer Versorgungsbezüge in der Abrechnung unterschiedlich behandelt werden können.

Die R/3-Standardauslieferung enthält die Rentenarten:

 

Zu jede Rentenart können Rententypen definiert werden. Jeder Rententyp bildet einen Subtypen des Infotyps Rentenbasisbezüge (0201). Die R/3-Standardauslieferung enthält die Rententypen:

 

Verwendung

Verwenden Sie:

Ziel:

Rentenart:

Um Renten voneinander zu unterscheiden, die im Rahmen der Abrechnung unterschiedlich behandelt werden müssen.

Ein Beispiel ist die Unterteilung in die Rentenarten Eigenrente und Hinterbliebenenrente, wie sie bereits im Standard getroffen ist. Anhand dieser Unterteilung können beide Rentenarten in der Steuerberechnung unterschiedlich behandelt werden

Rententypen:

Um in Subtypen des Infotyps Rentenbasisbezüge (0201) einzelne Versorgungsleistungen zusammen erfassen zu können.

Ein Beispiel wäre die Aufteilung der Rententypen in:

Firmenrente mit Rentenart Eigenrente

Firmenrente mit Rentenart Hinterbliebenenrente

Fremdrente mit Rentenart Eigenrente