aktive Rechnungsabgrenzung

Immobilienmanagement (RE)

Aufwendungen, die bereits in früheren Perioden im voraus gebucht und bezahlt wurden, aus wirtschaftlicher Sicht jedoch ganz oder teilweise späteren Perioden zuzurechnen sind, müssen abgegrenzt werden, um eine periodengerechte Gewinn-und Verlustrechnung zu gewährleisten.

Diesen Vorgang bezeichnet man als aktive Rechnungsabgrenzung.

Im Immobilienmanagement tritt dieser Fall bei kreditorischen Verträgen mit der Konditionsart "vorschüssig gezahlte Miete".