aktive Rechnungsabgrenzung |
Aufwendungen, die bereits in früheren Perioden im voraus gebucht und bezahlt wurden, aus wirtschaftlicher Sicht jedoch ganz oder teilweise späteren Perioden zuzurechnen sind, müssen abgegrenzt werden, um eine periodengerechte Gewinn-und Verlustrechnung zu gewährleisten.
Diesen Vorgang bezeichnet man als aktive Rechnungsabgrenzung.
Im Immobilienmanagement tritt dieser Fall bei kreditorischen Verträgen mit der Konditionsart "vorschüssig gezahlte Miete".