Definition
Ein Geschäftspartner im Sinne der Darlehensverwaltung ist eine beliebige natürliche oder juristische Person. Diese kann in einer oder mehreren unterschiedlichen Rollen im System vertreten sein.
Verwendung
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Partner anzulegen:
Lesen Sie hierzu auch im TR-TM-Handbuch die Dokumentation zum
Geschäftspartner im Abschnitt Grundfunktionen.
Umfaßt ein Geschäftspartner mehr als eine Person, z.B. Ehepaare oder Personengesellschaften, so kann dieser Geschäftspartner entweder als Person oder als Organisation erfaßt werden.