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Mischsatz

Immobilienmanagement (RE)

Deutsches Recht

Der Mischsatz ist das arithmetische Mittel der monatlich berechneten Optionssätze in der Vorsteuerkorrektur-Phase (=Jahr der erstmaligen Verwendung einer Anlage).

Er ist in dieser Phase Basis zur Berechnung der abzugsfähigen bzw. nichtabzugsfähigen Vorsteuerbeträge der Anschaffungs- /Herstellungskosten einer Anlage.

Er wird monatlich neu ermittelt.

Der Mischsatz im Dezember des Kalenderjahres der erstmaligen Verwendung wird als Basissatz festgehalten.