Deutsches Recht
Der Mischsatz ist das arithmetische Mittel der monatlich berechneten Optionssätze in der Vorsteuerkorrektur-Phase (=Jahr der erstmaligen Verwendung einer Anlage).
Er ist in dieser Phase Basis zur Berechnung der abzugsfähigen bzw. nichtabzugsfähigen Vorsteuerbeträge der Anschaffungs- /Herstellungskosten einer Anlage.
Er wird monatlich neu ermittelt.
Der Mischsatz im Dezember des Kalenderjahres der erstmaligen Verwendung wird als Basissatz festgehalten.