Der Verwaltungsvertrag bezieht sich in der Regel auf zwei verschiedene Buchungskreise:
Der Buchungskreis A ist der Buchungskreis des Verwalters, der Buchungskreis B ist der Buchungskreis der Objekte.
Der Verwaltungsvertrag ist immer im Buchungskreis des Verwalters (A) anzulegen.
Im Verwaltungsvertrag sind zwei grundsätzliche Vereinbarungen möglich:
Periodische Honorare stellen wiederkehrende Zahlungen dar, die über monatliche Sollstellungen gebucht werden. Zu jeder Honorarart ist eine Konditionsart zur Konditionsgruppe "Verwaltungsvertrag" zu definieren. Dieser Konditionsart ist eine Bewegungsart zuzuordnen, über die dann die automatische Buchung erfolgt.
Ereignisorientierte Honorare stellen Zahlungen an den Verwalter dar, die aufgrund des Eintretens eines Ereignisses z.B. der Durchführung einer Baumaßnahme oder der Abwicklung eines Mieterwechsels stattfinden. Diese Maßnahmen werden im System manuell erfaßt und anschließend abgerechnet. Die Buchungen werden automatisch abgewickelt, wobei den ereignisorientierten Honorararten jeweils Bewegungsarten direkt zugeordnet sind.
Für beide Honorararten werden jeweils zwei
Buchungen durchgeführt: