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Vorsteuerbehandlung

Die Vorsteuerbehandlung erfolgt bei optierenden Buchungskreisen für die Objekte

Die Belege werden zunächst mit voll abzugsfähiger Vorsteuer gebucht. Die Kontenfindung der Steuerkonten ist hierfür im Customizing des FI festgelegt.

Nach der monatlichen Ermittlung der Optionssätze erfolgt die Aufteilung der Steuerbeträge in einen abzugsfähigen und einen nicht-abzugsfähigen Anteil.

Für die Abrechnungseinheiten erfolgt im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ggf. eine Korrekturbuchung.

Für Berichtigungsbestände wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Vorsteuerbehandlung vorgenommen.

Kontenfindung für die monatliche Aufteilungsbuchung

Die Einstellung der Konten erfolgt im Dialog Vorsteuerbearbeitung --> Vorsteueraufteilung: Konten für nicht-abzugsfähige Vorsteuer.

Es werden grundsätzlich drei Möglichkeiten angeboten:

1. Die nicht-abzugsfähige Vorsteuer wird auf das ursprüngliche Kostenkonto gebucht.
Dieses Vorgehen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht empfohlen.
2. Zu jedem Kostenkonto wird genau ein Konto für nicht-abzugsfähige Vorsteuer festgelegt. In diesem Fall wählen Sie die Aktivität "Konto für nicht abzugsfähige Vorsteuer pro Kostenart" aus.
3. Es soll für alle Kostenkonten eines Kontenplans nur ein einziges Konto für nicht-abzugsfähige Vorsteuer benutzt werden. In diesem Fall wählen Sie die Aktivität "Konto für nicht abzugsfähige Vorsteuer - Default" aus.

Kontenfindung für Vorsteuerbehandlung Berichtigungsbestände (Anlagen)

Die Vorsteuerbehandlung steht nur für Deutschland zur Verfügung.

Die Kontenfindung für die Vorsteueraufteilungsbuchungen erfolgt auch für Berichtigungsbestände nach dem oben beschriebenen Verfahren.

Für die Vorsteuerberichtigungsphase gilt folgendes Vorgehen:

In jedem Monat der Vorsteuerberichtigungsphase wird die Differenz zwischen dem aktuellen Optionssatz und dem Basissatz ermittelt. Der Vorsteuerbetrag wird mit dieser Differenz multipliziert und durch die Anzahl der Monate des Berichtigungszeitraums geteilt. Der sich so ergebende monatliche Vorsteuerberichtigungsbetrag wird als Erlös bzw. als Aufwand aus nicht abzugsfähiger Vorsteuer gebucht. Die hierbei zu bebuchenden Konten sind im Dialog Vorsteuerbearbeitung --> Vorsteuerbehandlung im Anlagevermögen/Berichtigungsbestände --> Konten für Erlös- und Aufwandsbuchungen/Vorsteuerberichtigung anzugeben. Die Gegenbuchung erfolgt auf das ursprüngliche Steuerkonto.