Verwendung
In einem Geschäftsvorfall kommt es vor, daß mehrere Quellensteuern parallel abzuführen sind. Für die Abbildung im SAP-System wird dafür der Quellensteuertyp genutzt. Es werden mehrere Quellensteuertypen im System definiert, wovon einer oder mehrere im Kreditorenstammsatz zugeordnet werden können.
Der Quellensteuertyp steuert die wesentlichen Berechnungsmöglichkeiten der Erweiterten Quellensteuer und wird auf Landesebene definiert. Ausgehend vom Buchungszeitpunkt der Quellensteuerbeträge unterscheidet man zwei Kategorien von Quellensteuertypen:
Vorgehensweise
Die verschiedenen Einstellungen zum Quellensteuertyp nehmen Sie im Einführungsleitfaden des Finanzwesens vor unter Grundeinstellungen Finanzwesen
® Quellensteuer ® Erweiterte Quellensteuer ® Berechnung ® Quellensteuertyp ® ....Quellensteuertyp mit Buchung bei Rechnung
Hinterlegen Sie in den folgenden Feldern die entsprechenden Daten:
Hinterlegen Sie die Bezeichnung des Quellensteuertyps.
Hinterlegen Sie die Einzelheiten zur Berechnung des Quellensteuerbasisbetrags und den Rundungsregeln für den Quellensteuerbetrag.
Hier bestimmen Sie auch, ob der Quellensteuerbetrag nur berechnet (wie z.B. in Frankreich) oder auch gebucht werden soll.
Feld |
bewirkt |
Nettobetrag |
Die Quellensteuerbasis entspricht dem Nettobetrag der Belegposition. |
Modifizierter Nettobetrag |
Die Quellensteuerbasis entspricht der Summe des Nettobetrages der Belegposition und einer Reihe spezifischer Steuerbeträge. Die Bearbeitungsschlüssel für die zu addierenden Steuerbeträge müssen für diesen Quellensteuertyp in einem separaten Arbeitsschritt im Customizing spezifiziert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden des Finanzwesens unter Grundeinstellungen Finanzwesen ® Quellensteuer ® Erweiterte Quellensteuer ® Berechnung ® Quellensteuerbasisbetrag ® Vorgangsschlüssel für modifizierten Nettobetrag definieren. |
Bruttobetrag |
Die Quellensteuerbasis entspricht dem Bruttobetrag der Belegposition. |
Steuerbetrag |
Die Quellensteuerbasis entspricht dem Steuerbetrag der Belegposition. |
Modifizierter Steuerbetrag |
Die Quellensteuerbasis entspricht der Summe einiger spezifischer Steuerbeträge. Die Bearbeitungsschlüssel für die zu addierenden Steuerbeträge müssen für diesen Quellensteuertyp in einem separaten Arbeitsschritt im Customizing spezifiziert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden des Finanzwesens unter Grundeinstellungen Finanzwesen ® Quellensteuer ® Erweiterte Quellensteuer ® Berechnung ® Quellensteuerbasisbetrag ® Vorgangsschlüssel für modifizierten Steuerbetrag definieren. |
Abhängigkeiten zwischen Quellensteuertypen können mit den Feldern Reduzierung Basis bzw. Basis erben hergestellt werden. Wenn im Quellensteuertyp das Feld Reduzierung Basis markiert wird, dann wird der Quellensteuerbasisbetrag um den Quellensteuerbetrag des abhängigen Typen reduziert. Das Feld Basis erben kann alternativ markiert werden. Dann entspricht der Quellensteuerbasisbetrag dem Quellensteuerbetrag des abhängigen Typen.
Die Abhängigkeit zwischen zwei Quellensteuertypen spezifizieren Sie in einem separaten Arbeitsschritt im Einführungsleitfaden des Finanzwesens unter Grundeinstellungen Finanzwesen
® Quellensteuer ® Erweiterte Quellensteuer ® Berechnung ® Quellensteuerbasisbetrag ® Abhängigkeiten zwischen Quellensteuertypen abbilden.
Der endgültige, zur Quellensteuerberechnung herangezogenen Basisbetrag wird berechnet durch Anwendung des steuerpflichtigen Anteils (hinterlegt im Quellensteuerkennzeichen) auf den hier im Quellensteuertyp definierten Basisbetrag.
Sie können Quellensteuerbeträge folgendermaßen runden:
Weiterhin können Sie Quellensteuerbeträge z.B. auf die erste Nachkommastelle oder auf Beträge ohne Nachkommastellen runden. Diese Regeln spezifizieren Sie in einem separaten Arbeitsschritt im Einführungsleitfaden des Finanzwesens unter Grundeinstellungen Finanzwesen ® Quellensteuer ® Erweiterte Quellensteuer ® Berechnung ® Quellensteuertyp ® Rundungsregel für Quellensteuertypen hinterlegen.
Hier legen Sie fest, ob für diesen Quellensteuertyp Quellensteuerbasisbeträge und Quellensteuerbeträge akkumuliert werden sollen und wenn ja, für welchen Zeitraum.
Räumt der Gesetzgeber über eine gewisse Zeitspanne (z.B. monatlich, jährlich) Freibeträge bei der Quellensteuer ein, so müssen die Beträge, die in diesem Zeitraum gebucht werden, festgehalten werden. Damit wird sichergestellt, daß Quellensteuer gebucht wird, sobald der Freibetrag überschritten wird. Dieses wird im SAP-System durch die Akkumulation abgebildet. Akkumulation ist möglich für die Perioden Kalenderjahr, Quartal oder Monat.

Da bei der Akkumulation bereits in der Periode akkumulierte Beträge in die Berechnung der Quellensteuerbeträge der aktuellen Zahlung einfließen, darf die Akkumulation auf keinen Fall zur Summation mißbraucht werden
Wenn für einen Quellensteuertyp die Akkumulation aktiv ist, dann wird die akkumulierte Quellensteuerbasis im aktuellen Zeitraum (Monat, Quartal, Jahr) zur Quellensteuerbasis der Belegposition addiert, für die der Quellensteuerbetrag berechnet werden soll. Der Quellensteuerbetrag wird ermittelt, indem man den Quellensteuersatz bzw. die betreffende Formel (Staffel) auf diese Summe anwendet und den im betreffenden Zeitraum akkumulierten Quellensteuerbetrag subtrahiert. Eine Formel kennzeichnet hierbei eine Reihe gestaffelter Quellensteuersätze, die für verschiedene Quellensteuerbasisbetragsintervalle gültig sind. Der aktuelle Quellensteuerbasisbetrag und der Quellensteuerbetrag werden zu den entsprechenden Werten in der Akkumulierungstabelle addiert. Die Akkumulation wird nach Kreditoren-/Debitorenkonto, Quellensteuertyp und Quellensteuerkennzeichen in der Hauswährung des betreffenden Buchungskreises erfaßt.
Um eine Quellensteuerbuchung zu verhindern sobald der akkumulierte Quellensteuerbetrag ein definiertes Maximum überschreitet, markieren Sie das Feld akk. QSt. bis Max..
Hier legen Sie fest,
Hier können Sie ein Regionalkennzeichen eingeben. Das Regionalkennzeichens gewährleistet, daß die Quellensteuer an die entsprechende Steuerbehörde gemeldet und abgeführt wird.
Hier legen Sie fest, ob Sie Minimum- und Maximumbeträge auf Ebene des Quellensteuertyps oder des Quellensteuerkennzeichens pflegen wollen.
Quellensteuertyp mit Buchung bei Zahlung
Die Einstellung zu Buchung bei Zahlung entsprechen im wesentlichen denen von Buchung bei Rechnung. In folgenden Punkten gibt es Abweichungen:
Hier legen Sie neben den Einzelheiten zur Berechnung des Basisbetrages und den Rundungsregeln außerdem die Behandlung von Skonto fest. Sie bestimmen, ob der Quellensteuerbetrag vor oder nach Abzug des Skontos berechnet wird.
Hier können Sie zusätzlich gemeinsame Akkumulation (gemeinsame Akk.) wählen, wenn die Akkumulation über mehrere Kreditoren bzw. Debitoren erfolgen soll.
Hier gibt es zusätzlich die folgenden Felder:
Bewirkt, für diesen Quellensteuertyp Selbsteinbehalt erlaubt ist (bei erlaubtem Selbsteinbehalt haben steuerpflichtige Lieferanten das Recht, ihre Steuer selbst abzuführen).
Bewirkt, daß ein bereits einbehaltener Quellensteuerbetrag (z.B. von einem Subunternehmer) mitgegeben wird, damit dieser bei der Zahlung vom berechneten Quellensteuerbetrag abgezogen wird (nur mit Keine Akkumulation und zent. Rechnung prop. möglich).
Bewirkt, daß bei Eingangs- und Ausgangszahlungen für diesen Quellensteuertyp der Quellensteuerbetrag manuell eingegeben werden kann.
Als Zentraler Rechnung wird ein spezielles, in Argentinien angewendetes Verfahren zur Quellensteuerberechnung bezeichnet. Rechnungen und Last-/Gutschriften, die durch das Feld Rechnungsbezug miteinander verknüpft sind, werden besonders behandelt.
Hier können Sie folgende Einstellungen vornehmen:
Das Konzept der zentralen Rechnungserfassung wird bei diesem Quellensteuertyp nicht angewendet.
Bei diesem Quellensteuertyp wird mit der ersten Teilzahlung auf die offene Position die gesamte Quellensteuer gebucht. Diese Funktionalität wird für die Berechnung der Quellensteuer auf Basis der Umsatzsteuer (Sales Tax Withholding) in Argentinien verwendet.
Außerdem erfolgt der Abgleich des Quellensteuerbasisbetrags mit dem Minimumbetrag anhand der Gesamtsumme der Quellensteuerbasisbeträge der offenen Position zusammen mit allen zugehörigen Belegen, unabhängig davon, ob diese zuvor ausgewählt wurden.
Die Quellensteuer wird entsprechend dem Zahlungsbetrag der offenen Positionen proportional über alle Teilzahlungen verteilt. Diese Funktionalität wird bei der Quellensteuer auf Basis der Einkommensteuer, der Sozialversicherungssteuer und der Lohnsteuer in Argentinien angewendet.
Hier legen Sie fest, auf welcher Ebene – Rechnung oder Zahlung - Minimumprüfungen erfolgen. Diese Festlegung erfolgt entweder für Basisminimumprüfung oder für Betragsminimumprüfung.