Beispiel für kreditorische Quellensteuer 
Voraussetzungen
Ablauf
Rechnungserfassung
Bei der Belegerfassung können Sie pro Kreditorenposition Quellensteuerdaten erfassen. Pro Quellensteuertyp, für den im Quellensteuerdialogfenster ein Quellensteuerkennzeichen hinterlegt ist, wird die Quellensteuer berechnet und ggf. gebucht. Wird kein Quellensteuerkennzeichen für einen Typ eingegeben, berechnet das System keine Quellensteuer.
Zusätzlich können abhängig von den Einstellungen im Quellensteuertyp manuell die Quellensteuerbasis und der Quellensteuerbetrag eingetragen werden. Wenn keine Beträge erfaßt werden, bestimmt das System diese Werte automatisch.
Bei Quellensteuer zum Zeitpunkt der Zahlung wird beim Buchen einer Rechnung nur der Basisbetrag berechnet. Bei Quellensteuer zum Zeitpunkt der Rechnung werden beim Buchen der Rechnung sowohl Basis- als auch Quellensteuerbetrag berechnet.
Zahlung
Beim Quellensteuertyp Buchung bei Zahlung wird sowohl beim manuellen als auch beim automatischen Zahlen (Zahlprogramm) Quellensteuer auf Basis der in den offenen Posten vorhanden Daten (Quellensteuertypen, Kennzeichen und Basisbeträge) berechnet. Die Zahlbeträge werden um die Quellensteuerbeträge vermindert.
Bei manuellem Zahlungsausgang wie auch bei der Bearbeitung eines vom Zahlprogramm erstellten Zahlvorschlags können die berechneten Werte im Detail pro offenen Posten angezeigt werden. Bei Veränderung der OP Auswahl, bzw. Bearbeitung des Zahlvorschlags, wird ggf. automatisch eine Neuberechnung der Quellensteuer durchgeführt.
Wenn die Zahlungen gebucht sind, können in den Ausgleichszeilen der Zahlbelege die Quellensteuerdaten im Detail angezeigt werden.
Quellensteuertypen mit Buchung bei Rechnung werden bei Zahlungen nicht berücksichtigt. D.h. im Zahlbeleg sind keine Quellensteuerdaten zu diesen Typen vorhanden.