Gestundete Steuer: Italien  

In Italien gilt eine spezielle Regelung für das Abführen von Mehrwertsteuer auf Verkäufe an öffentliche Stellen wie beispielsweise Universitäten, Krankenhäuser oder die Regierung. Für solche Verkäufe können Sie, wenn die Zahlung nicht in der näheren Zukunft zu erwarten ist, die Mehrwertsteuer einbehalten und erst dann abführen, wenn die Rechnung bezahlt ist. Die Steuerbehörden stunden Ihnen also die Steuer für noch nicht bezahlte Verkäufe an öffentliche Stellen.

Die R/3-System stellt Ihnen zum Buchen der gestundeten Steuer das Programm RFUMSV25 zur Verfügung. Das Programm wird normalerweise wöchentlich gestartet und überträgt den Mehrwertsteuerbetrag einer Rechnung vom Konto "Gestundete Steuer" auf das normale Ausgangsteuerkonto.

Da Rechnungen für solche Verkäufe lange offen bleiben, kann es vorkommen, daß sich inzwischen der Mehrwertsteuersatz geändert hat. Für diesen Fall steht Ihnen das Programm RFUMSV35 zur Verfügung. Es belastet den Debitor mit der Rechnungsdifferenz und erzeugt ein Schreiben an den Debitor. Das Formular für dieses Schreiben ist F_RFUMSV35_10. Sie können dieses Formular an Ihre speziellen Erfordernisse anpassen. Das Formular muß dem Programm zugeordnet werden.