Änderungsantrag prüfen und in Änderungsauftrag umsetzen 
Der Änderungsantrag und alle erfaßten Änderungsobjekte müssen geprüft werden, ob die Änderung erforderlich ist. Falls mindestens ein Änderungsobjekt geändert werden muß, müssen Sie den Änderungsantrag in einen Änderungsauftrag umsetzen.
So prüfen Sie einen Änderungsantrag und setzen ihn in einen Änderungsauftrag um:
Erfassen Sie die Änderungsnummer und bestätigen Sie die Eingabe. Das System springt auf den Änderungskopf.
Dieser Status wird auf alle Änderungsobjekte übertragen; somit müssen Sie anschließend alle erfaßten Änderungsobjekte prüfen.
Siehe auch:
Systemstatus setzen Anwenderstatus setzenEntscheiden Sie für jedes Änderungsobjekt, inwiefern das einzelne Objekt von der Änderung betroffen ist.
– Springen Sie dazu von der Objektübersicht auf das Detailbild des Verwaltungssatzes.
– Wählen Sie Bearbeiten
® Status setzen.Sie gelangen auf ein Dialogfenster, auf dem Sie entscheiden, ob die Änderung für das Objekt relevant ist. Beispielsweise ist ein Material von der Änderung betroffen (Systemstatus Änderung möglich); für ein Dokument ist die Änderung jedoch nicht relevant (Systemstatus Änderung unnötig).
– Falls die Änderung für ein Änderungsobjekt aus einem Grund nicht realisiert werden kann (z.B. aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen), müssen Sie für das Änderungsobjekt den Systemstatus Änderung unmöglich setzen.
In diesem Fall setzt das System den Systemstatus für den Änderungsstammsatz automatisch auf Sperren. Das SAP-System bietet zwar die Möglichkeit, daß die Sperre für den Änderungsstammsatz wieder aufgehoben wird (Systemstatus Sperren aufheben); Sie sollten jedoch in den betroffenen Unternehmensbereichen die gewünschte Änderung überprüfen und die fehlenden Voraussetzungen schaffen.

Zu diesem Bearbeitungszeitpunkt können Sie die Änderungsobjekte noch nicht mit Bezug auf diese Änderungsnummer bearbeiten. Der Antrag muß erst genehmigt und in einen Änderungsauftrag umgesetzt werden.
– Änderung ablehnen
Der Antrag kann mit diesem Status nicht in einen Auftrag umgesetzt werden. Sie können keine Änderungsobjekte (z.B. Stücklisten) mit Bezug auf die Änderungsnummer bearbeiten.
– Änderung genehmigen
Dieser Status ist Voraussetzung, damit der Antrag in einen Auftrag umgesetzt werden kann.

Wenn Sie den Änderungsantrag sichern, wird der Antrag in einen Auftrag umgesetzt. Erst ab diesem Bearbeitungszustand des Änderungsstammsatzes können Sie Änderungsobjekte mit Bezug auf diese Änderungsnummer bearbeiten.