Der Haushaltsvortrag erfolgt in drei Stufen. Diese könnten folgendermaßen ablaufen:
Bei Beginn der Haushaltsplanungen für das Folgejahr wird zunächst die Haushaltsstruktur (Stufe 1) vorgetragen. Aufgrund dieses Vortrags ist die Haushaltsstruktur für das Folgejahr mit ihren Haushaltselementen und Originalbugdets verfügbar. Diese kann verändert werden, indem beispielsweise neue Haushaltselemente angelegt werden oder das Originalbudget von Haushaltselementen verändert wird.
Gegen Ende des Haushaltsjahres erfolgt der Vortrag der Haushaltsvermerke (Stufe 2), um möglichst alle Haushaltsvermerke aus dem aktuellen Haushaltsjahr in das Folgejahr übernehmen zu können. Dabei ist jedoch zu beachten, daß der Vortrag der Haushaltsvermerke nur einmal pro Haushaltselement und Haushaltsjahr möglich ist. Die Haushaltsvermerke können im Nachfolgehaushalt gegebenfalls verändert werden.
Nachdem die Haushaltsplanungen abgeschlossen sind, wird der Bewirtschaftungsstatus des Nachfolgehaushaltes in freigegeben oder vorläufig freigegeben geändert. Einer dieser beiden Status ist Voraussetzung, um die Finanzierungen in den Folgehaushalt vorzutragen.
Der Vortrag der Finanzierungen von Personen bzw. Planstellen (Stufe 3) aus dem aktuellen Haushalt sollte möglichst spät im Haushaltsjahr oder zu Beginn des neuen Haushaltsjahres erfolgen, um den aktuellsten Stand der Finanzierungen in den Folgehaushalt zu übernehmen.
Der optimale Zeitpunkt für den Haushaltsvortrag ist nicht allgemein festlegbar. Der Vortrag der Haushaltsstruktur hängt i.d.R. von dem Beginn der Haushaltsplanung für das Folgejahr ab.
Der Vortrag der Haushaltsvermerke sollte ein bis zwei Monate vor Beginn des neuen Haushaltsjahres erfolgen, um möglichst alle Haushaltsvermerke aus dem aktuellen Haushaltsjahr in das Folgejahr übernehmen und dort ggf. verändern zu können.
Der Vortrag der Finanzierungen sollte am letzten Tag des alten Haushaltsjahres oder gleich zu Beginn des neuen Haushaltsjahres erfolgen, um einen möglichst aktuellen Stand der Finanzierungen von Personen und Planstellen zu bekommen.
Die Vortragungsszeitpunkte sind sorgfältig zu wählen. Wählen Sie den Zeitpunkt des Haushaltsvortrags zu früh, so kann es sein, daß Sie einen hohen Nachbearbeitungsaufwand im Nachfolgehaushalt haben. Wählen Sie den Vortragungszeitpunkt zu spät, so kann es sein, daß Sie für die Nachbearbeitungen im Folgehaushalt nicht mehr genügend Zeit haben.