Stockkennz. BAV

Mögliche Stockkennzeichen BAV:

SKNZ

Bezeichnung (Langname)

1

Deckungsstockvermögen:
Dem Deckungsstock zugehörige Vermögensanlagen dienen der Sicherung der Ansprüche der Versicherten.

2

Übriges gebundenes Vermögen:
Nicht zum Deckungsstock gehörende Vermögenswerte, die ebenfalls der Bedeckung der Forderungen der Versicherungsnehmer dienen und den gleichen Anlagevorschriften unterliegen wie dem Deckungsstock zugeführte Kapitalanlagen.

3

Restliches freies Vermögen:
Alle nicht dem gebundenen Vermögen (Deckungsstock + übriges gebundenes Vermögen) zugehörige Vermögenswerte.