Zinsabgrenzung  

Verwendung

Unter dem Bereich Abgrenzung finden Sie die Funktionen zur Durchführung der Abgrenzung.

Funktionsumfang

Um Aufwendungen und Erträge periodengerecht zu ermitteln, müssen diese, unabhängig vom Zeitpunkt der Fälligkeit, dem Zeitraum zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Zur Durchführung der zeitlichen Abgrenzung zu einem bestimmten Stichtag (z.B. Ende eines Geschäftsjahres) stehen Ihnen im Bereich Wertpapiere die Funktionen Zinsabgrenzung und Rücknahme der Zinsabgrenzung zur Verfügung. Über die Zinsabgrenzungen werden die Abgrenzungsbeträge zum Stichtag ( Antizipative Posten und Transitorische Posten) ermittelt und gebucht. Zu einem späteren Datum (im allgemeinen der darauffolgende Geschäftstag) wird diese Buchung durch die entsprechende Umkehrbuchung (Rücknahme) zurückgenommen.

Gebuchte Abgrenzungen und Rücknahmen können gegebenenfalls über die Stornofunktion der Abgrenzung storniert werden.

Siehe auch:

Zinsabgrenzung

Rücknahme Abgrenzung

Storno der Abgrenzung