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Regeln zur
Kürzung der Kontingentansprüche festlegen
In diesem Arbeitsschritt legen Sie die
Bedingungen fest, anhand derer ein Abwesenheitskontingent, das generiert wird,
gekürzt werden soll.
Mit Hilfe dieser Kürzungsregeln können Sie
insbesondere für Teilzeitmitarbeiter spezielle Regelungen hinterlegen. So
können Sie den ermittelten Anspruch z.B. anteilig zum Beschäftigungsgrad
kürzen.
Aber auch inaktive Tage eines Mitarbeiters
können es erforderlich machen, eine Kürzung durchzuführen. Meist sind inaktive
Tage bedingt durch den Ein- oder Austritt eines Mitarbeiters. Zur Kürzung
können Sie hier einen Prozentsatz von inaktiven Tagen angeben, ab dem eine
Regel zur Kürzung gezogen werden soll.
Als inaktive Tage können aber auch bestimmte
Abwesenheiten (z.B. Urlaub unbezahlt) gelten. In diesem Fall ermittelt sich
der Quotient zur Kürzung anhand der ausgezählten Abrechnungstage im Verhältnis
zum Kumulationszeitraum.
Beispiel
1. Ein
Teilzeitmitarbeiter hat einen Beschäftigungsgrad von 50%. Er soll nur 50% des
ermittelten Anspruches erhalten.
2. Wenn
innerhalb eines Kumulationszeitraumes bis zu 25% inaktive Tage auftreten, soll
keine Kürzung stattfinden. Gehen die inaktiven Tage über 25% hinaus, soll
anteilig gekürzt werden.
Geben Sie dazu im
Feld Anteil inaktiver Kalendertage 25% ein.
Markieren Sie im Bereich bis Prozentwert das Feld keine
Kürzung, im Bereich ab Prozentwert das Feld
anteilige Kürzung.
Aktivitäten
1. Überlegen
Sie, welche Bedingungen zu einer Kürzung des ermittelten Kontingents führen
sollen.
2. Legen Sie
mit der Aktion Kürzungsregeln definieren entsprechende
Kürzungsregeln an. Vergeben Sie den Kürzungsregeln sprechende Namen, so daß
Sie sie später in der Auswahlregel für Abwesenheitskontingenttypen leicht
identifizieren können.
1. Geben Sie
bei Bedarf an, ob und welche Kürzung bei Teilzeitmitarbeitern erfolgen
soll.
Die Angabe des Stichtages zur Ermittlung der Teilzeitdaten legt fest, ab wann
ein Wechsel der Arbeitszeiten berücksichtigt werden soll. Lediglich bei der
tagesgenauen Ermittlung werden hierbei Basisbezugs- bzw. Sollarbeits-Splits
berücksichtigt.
2. Geben Sie
bei Bedarf an, welche Kürzungsvorschriften bei inaktiven Tagen gelten
sollen.
3. Legen Sie
mit der Aktion Kürzungskennzeichen für Abwesenheiten zuordnen
fest, welche Abwesenheitsarten zu einer Kürzung bei der Ermittlung des
Anspruchs führen sollen.
Markieren Sie das Feld Kürzung Kontingentaufbau,
wenn Abwesenheiten mit dieser Abwesenheitsart wie inaktive Tage behandelt
werden sollen.
Schränken Sie bei Bedarf durch Zuordnung einer Unter- bzw. Obergrenze der
Abrechnungstage die Kürzungsrelevanz der Abwesenheit ein.