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Regeln zur Kürzung der Kontingentansprüche festlegen

In diesem Arbeitsschritt legen Sie die Bedingungen fest, anhand derer ein Abwesenheitskontingent, das generiert wird, gekürzt werden soll.

Mit Hilfe dieser Kürzungsregeln können Sie insbesondere für Teilzeitmitarbeiter spezielle Regelungen hinterlegen. So können Sie den ermittelten Anspruch z.B. anteilig zum Beschäftigungsgrad kürzen.

Aber auch inaktive Tage eines Mitarbeiters können es erforderlich machen, eine Kürzung durchzuführen. Meist sind inaktive Tage bedingt durch den Ein- oder Austritt eines Mitarbeiters. Zur Kürzung können Sie hier einen Prozentsatz von inaktiven Tagen angeben, ab dem eine Regel zur Kürzung gezogen werden soll.

Als inaktive Tage können aber auch bestimmte Abwesenheiten (z.B. Urlaub unbezahlt) gelten. In diesem Fall ermittelt sich der Quotient zur Kürzung anhand der ausgezählten Abrechnungstage im Verhältnis zum Kumulationszeitraum.

Beispiel

1. Ein Teilzeitmitarbeiter hat einen Beschäftigungsgrad von 50%. Er soll nur 50% des ermittelten Anspruches erhalten.
2. Wenn innerhalb eines Kumulationszeitraumes bis zu 25% inaktive Tage auftreten, soll keine Kürzung stattfinden. Gehen die inaktiven Tage über 25% hinaus, soll anteilig gekürzt werden.
Geben Sie dazu im Feld Anteil inaktiver Kalendertage 25% ein. Markieren Sie im Bereich bis Prozentwert das Feld keine Kürzung, im Bereich ab Prozentwert das Feld anteilige Kürzung.

Aktivitäten

1. Überlegen Sie, welche Bedingungen zu einer Kürzung des ermittelten Kontingents führen sollen.
2. Legen Sie mit der Aktion Kürzungsregeln definieren entsprechende Kürzungsregeln an. Vergeben Sie den Kürzungsregeln sprechende Namen, so daß Sie sie später in der Auswahlregel für Abwesenheitskontingenttypen leicht identifizieren können.
1. Geben Sie bei Bedarf an, ob und welche Kürzung bei Teilzeitmitarbeitern erfolgen soll.
Die Angabe des Stichtages zur Ermittlung der Teilzeitdaten legt fest, ab wann ein Wechsel der Arbeitszeiten berücksichtigt werden soll. Lediglich bei der tagesgenauen Ermittlung werden hierbei Basisbezugs- bzw. Sollarbeits-Splits berücksichtigt.
2. Geben Sie bei Bedarf an, welche Kürzungsvorschriften bei inaktiven Tagen gelten sollen.
3. Legen Sie mit der Aktion Kürzungskennzeichen für Abwesenheiten zuordnen fest, welche Abwesenheitsarten zu einer Kürzung bei der Ermittlung des Anspruchs führen sollen.
Markieren Sie das Feld Kürzung Kontingentaufbau, wenn Abwesenheiten mit dieser Abwesenheitsart wie inaktive Tage behandelt werden sollen.
Schränken Sie bei Bedarf durch Zuordnung einer Unter- bzw. Obergrenze der Abrechnungstage die Kürzungsrelevanz der Abwesenheit ein.