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Regeln f. die Vst-Behandlung auf Berichtigungsbeständen pflegen

In diesem Abschnitt legen Sie zur Vorsteuerbehandlung nach deutschem Recht fest:

Aktivitäten

Prüfen Sie die Standardeinstellung pro Buchungskreis und ändern diese ggf.:

1. Kennzeichen "Berichtigungsbestand der Anlagenhauptnummer bezieht sich auf alle Unternummern".
Beim Anlegen eines Berichtigungsbestandes wird eine Vorschlagsliste der Mieteinheiten berücksichtigt, die zur Anlagenhauptnummer gehören. Ist das Kennzeichen gesetzt, erscheinen auch diejenigen Mieteinheiten, die zu Unternummern der Anlage gehören.
2. Kennzeichen "Vereinfachungsbeträge gem. §44 UStDV gelten pro Zuordnungsnummer"
Die im Block "Regeln für die Vorsteuerbehandlung in der Berichtigungsphase" festzulegenden Grenzwerte beziehen sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf "Wirtschaftsgüter". Will man mehrere Berichtigungsbestände zusammenfassen, d.h. die Vereinfachungsregeln auf eine Gruppe von Berichtigungsbeständen beziehen, die im Sinne des Gesetzes als Wirtschaftsgut zu behandeln sind, so muß den Berichtigungsbeständen eine Zuordnungsnummer mitgegeben werden. Dies kann geschehen, wenn das Kennzeichen "Vereinfachungsbeträge gem. §44 UStDV gelten pro Zuordnungsnummer" gesetzt wird. Es bewirkt, daß beim Anlegen eines Berichtigungsbestandes die Zuordnungsnummer als Muß-Feld erscheint. Berichtigungsbestände mit gleicher Zuordnungsnummer werden bei der Vorsteuerberichtigung dann gemeinsam betrachtet.
3. Block "Regeln für die Vorsteuerbehandlung in der Berichtigungsphase"
In diesem Block werden die Vereinfachungsregeln gem. §44 UStDV hinterlegt. Diese werden wie folgt verarbeitet:
Im Laufe der Monate eines Jahres werden Berichtigungsbuchungen erzeugt. Zum Jahreswechsel wird dann festgestellt, ob die Berichtigungsbuchungen die Bedingungen des §44 UStDV erfüllen, die an dieser Stelle zu hinterlegen sind. Die monatlichen Berichtigungsbuchungen werden dann zurückgenommen,
a) Falls das Jahresmittel des Optionssatzes vom Basissatz um weniger als die im Feld "Abweichung des Optionssatzes (Jahresmittel) vom Basissatz" angegebene Anzahl Prozentpunkte abweicht (z.Zt. 10 Prozentpunkte)
b) und außerdem der Jahressaldo der monatlichen Vorsteuerberichtigungsbeträge kleiner oder gleich dem Wert ist, der im Feld "Vorsteuerberichtigung entfällt bis zum Betrag von" angegeben ist (z.Zt. 500 DM).
Der Wert "Vereinfachung der Vorsteuerberichtigung" wird zur Zeit noch nicht berücksichtigt.