Altdatenübernahme  

Eine Altdatenübernahme ist erforderlich, wenn die Einführung des Konsolidierungssystems FI-LC nach dem Jahr der Erstkonsolidierung liegt. In diesem Fall sind verschiedene Aktivitäten erforderlich, um einen aktuellen Stand der Konsolidierungsdaten herzustellen.

Im folgenden werden die für die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen erforderlichen Aktivitäten erläutert, wenn die Konsolidierung erstmalig in einem Folgejahr durchgeführt wird.

Detaillierte Erläuterungen zu den Konsolidierungsmaßnahmen sehen Sie in den jeweiligen Abschnitten der Kapitel Konsolidierungsmaßnahmen und Kapitalkonsolidierung.

Konzernverrechnungen

Bei erstmaliger Durchführung der Konzernverrechnungen werden alle bestehenden innerkonzernlichen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge miteinander verrechnet. Das System liest auf der Datenbank für alle in den Verrechnungsgruppen enthaltenen Positionen die Salden mit Kontierungsebene kleiner oder gleich 2. Da zuvor noch keine Konzernverrechnungen durchgeführt wurden, existieren noch keine Salden aus Verrechnungen mit Kontierungsebene 2. Die Forderungen und Verbindlichkeiten werden deshalb in voller Höhe eliminiert.

Die Differenzen aus den Konzernverrechnungen werden auf die den Verrechnungsgruppen zugeordneten Differenzenpositionen gebucht.

Soll eine erfolgswirksame Behandlung der Differenzen aus Konzernverrechnungen erfolgen, dann ist eine Trennung der Differenzen erforderlich: Die Differenzen aus Verrechnungen von konzerninternen Geschäftsbeziehungen der Vorjahre müssen unterschieden werden von den Differenzen aus Verrechnungen von konzerninternen Geschäftsbeziehungen des laufenden Jahres. Die Differenzen aus Verrechnungen der Salden früherer Geschäftsjahre dürfen den Konzernerfolg des laufenden Geschäftsjahres nicht beeinflussen. Sie müssen erfolgsneutral verbucht werden.

Folgende Arbeitsschritte sind für die getrennte Behandlung der Differenzen aus Konzernverrechnungen durchzuführen:

  1. Erfassung der Meldedaten für die Vorjahre kumuliert zum Stichtag der Vorperiode
  2. Definition der Konzernverrechnungsvorschriften
  3. Als Differenzenpositionen werden den Verrechnungsgruppen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet.

  4. Durchführung der Konzernverrechnungen für das Vorjahr
  5. Die Differenzen werden auf die Differenzenpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht.

  6. Durchführung des Saldovortrags
  7. Die Salden der Konzernverrechnungen werden mit der Kontierungsebene 2 ins aktuelle Jahr vorgetragen.

  8. Durchführung der Konzernverrechnungen im aktuellen Jahr

In die Konzernverrechnungen des laufenden Jahres werden lediglich die Geschäftsbeziehungen, die in diesem Jahr entstanden sind, einbezogen sowie Wertveränderungen der Geschäftsbeziehungen aus Vorjahren (bespielsweise aufgrund Änderungen des Umrechnungskurses). Differenzen werden auf die Differenzenpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht und beeinflussen den Konzernerfolg des laufenden Jahres.

Alternative

  1. Erfassung der kumulierten Vorjahresdaten
  2. Definition der Konzernverrechnungsvorschriften
  3. Als Differenzenpositionen wird den Verrechnungsgruppen die Position des Ergebnisvortrags zugeordnet.

  4. Durchführung des Saldovortrags
  5. Durchführung der Konzernverrechnungen in der Periode 001 des aktuellen Jahres
  6. Die Differenzen aus den Konzernverrechnungen (des Vorjahres) werden erfolgsneutral auf die Position des Ergebnisvortrags gebucht.

    Die dem Teilkonzern zugeordnete Abschlußart muß die Periode 001 als Abschlußperiode enthalten, damit die Konzernverrechnungen durchgeführt werden können.

  7. Änderung der Differenzenpositionen
  8. Als Differenzenpositionen werden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet.

  9. Durchführung der Konzernverrechnungen zum aktuellen Abschlußstichtag

Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen

Bei erstmaliger Durchführung der Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen muß der absolute Betrag der Zwischenergebnisse eliminiert werden. Das Programm der Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen geht folgendermaßen vor:

Die Gegenbuchung erfolgt auf den Positionen, die den Positionen der Vermögensgegenstände zugeordnet sind. Dabei kann differenziert werden zwischen dem Anteil der laufenden Periode und dem Vorperiodenanteil.

Die Eliminierung des Vorperiodenanteils an Zwischenergebnissen darf den Konzernerfolg des laufenden Jahres nicht beeinflussen. Für den Anteil der Vorperiode müssen deshalb erfolgsneutrale Gegenpositionen gewählt werden. Soll die Eliminierung von Zwischenergebnissen der laufenden Periode erfolgswirksam erfolgen, dann werden für den Anteil des laufenden Jahres Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung als Gegenpositionen zugeordnet.

Für die Buchung des Vorperiodenanteils ist eine eigene Belegart zu definieren, die so zu parametrisieren ist, daß keine automatische Buchung latenter Steuern stattfindet.

Sehen Sie hierzu auch die Erläuterungen in Behandlung des Vorperiodenanteils von Zwischenergebnissen.

Folgende Arbeitsschritte sind durchzuführen:

  1. Erfassung der Meldedaten für die Vorjahre kumuliert zum Stichtag der Vorperiode
  2. Erfassung der Meldedaten der laufenden Periode
  3. Zuordnung der Gegenpositionen zu den Positionen der Vermögensgegenstände:
  4. – die Position Ergebnisvortrag für die Buchung des Vorperiodenanteils

    – Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Positionen für die Buchung des Anteils der laufenden Periode

  5. Definition einer eigenen Belegart für die Buchung des Vorperiodenanteils
  6. Durchführung der Zwischenergebniseliminierungen mit Behandlung des Vorperiodenanteils

Alternative bei erfolgsneutraler Behandlung der Zwischenergebnisse

Sollen die Zwischenergebniseliminierungen generell erfolgsneutral verbucht werden, dann ist auch eine vereinfachte Vorgehensweise möglich:

  1. Erfassung der Meldedaten kumuliert in der laufenden Periode
  2. Zu den Vorperioden werden keine Meldedaten erfaßt.

  3. Zuordnung der Gegenpositionen für die Verbuchung des Anteils der laufenden Periode zu den Positionen der Vermögensgegenständen
  4. In der Regel werden für die erfolgsneutrale Behandlung Bilanzpositionen als Gegenpositionen zugeordnet.

  5. Durchführung der Zwischenergebniseliminierung

Da das System in den Meldetabellen zur Vorperiode keine Daten findet, wird in der laufenden Periode das gesamte Zwischenergebnis eliminiert.

Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen

Für die Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen werden die Anlagentransfers sowie die beim empfangenden Unternehmen evtl. vorgenommenen Fortschreibungen storniert. Die aus Konzernsicht korrekten Wertansätze und Wertfortschreibungen werden gebucht.

Um die korrekte Entwicklung der Werte zu erhalten, müssen die Vorjahre periodengerecht nachgebucht werden.

Folgende Arbeitsschritte sind durchzuführen:

  1. Erfassung der Meldedaten jeweils für die Vorjahre und für das laufende Jahr
  2. Durchführung der Zwischenergebniseliminierungen im Anlagevermögen jeweils zu den Stichtagen der Vorperioden
  3. Durchführung des Saldovortrags zu den Geschäftsjahreswechseln
  4. Durchführung der Zwischenergebniseliminierungen für das laufende Jahr

Kapitalkonsolidierung

Bei erstmaliger Durchführung der Kapitalkonsolidierung müssen die Buchungen der Erstkonsolidierung sowie die Buchungen der die Vorjahre betreffenden Folgekonsolidierungen nachgeholt werden.

Es bestehen folgende Alternativen:

Da bei der kumulierten Buchung das System für die Ermittlung der zu buchenden Werte lediglich auf die Daten der Meldetabellen zugreifen kann und nicht auf bereits gebuchte Datenbankwerte, sind Restriktionen zu beachten:

Je nach Alternative sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:

  1. Erfassung der Beteiligungs- und Kapitalwerte in den entsprechenden Meldetabellen.
  2. Durchführung der Kapitalkonsolidierung entweder separat für jeden Abschlußstichtag seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung oder kumuliert im Vorjahr des aktuellen Abschlußstichtags sowie Durchführung des Saldovortrags.

Zur Vorgehensweise im einzelnen sehen Sie auch die Erläuterungen in Altdatenübernahme im Abschnitt zur Kapitalkonsolidierung.