Auswertungen können zu Gruppen zusammengefaßt und dann gebündelt für einen oder mehrere Teilkonzerne ausgedruckt werden. Das Verfahren ist mit der Bündelung des Erhebungsbogendrucks vergleichbar.
Im Einführungsleitfaden werden hierzu im Kapitel Informationssystem
® Summenauswertungen Auswertungsgruppen definiert. Im Teilkonzernstammsatz kann im Rahmen der Teilkonzernpflege eine solche Auswertungsgruppe hinterlegt werden.In der Definition der Auswertungsgruppen wird die Bündelung der Auswertungen festgelegt. Jeder Eintrag der Definition spezifiziert Parameter für einen Start der gebündelten Auswertungen, nämlich
Die Anforderung der Bündelung erfolgt aus dem Konsolidierungsmenü unter dem Menüpunkt Infosystem
® Summenauswertung ® Bündeln. Es kann eine beliebige Kombination von Teilkonzernen angegeben werden. Für die spezifizierten Teilkonzerne werden nacheinander alle der Auswertungsgruppe zugeordneten Auswertungen ausgedruckt. Wird im Anforderungsbild eine Auswertungsgruppe angegeben, so gilt diese für alle spezifizierten Teilkonzerne. Ist im Anforderungsbild keine Auswertungsgruppe angegeben, so werden die im jeweiligen Teilkonzernstammsatz eingetragenen Auswertungsgruppen verwendet.Werden innerhalb der Definition der Auswertungsgruppen Teilkonzerne zum Teilkonzernvergleich eingetragen, so wird die Bündelung entsprechend für diesen Teilkonzernvergleich gestartet. Dies erfolgt genau dann, wenn der im Feld Teilkonzern in der Definition der Auswertungsgruppen als erstes genannte Teilkonzern mit dem gerade zu bearbeitenden Teilkonzern der Bündelung übereinstimmt.