Quotenkonsolidierung 

Die Quotenkonsolidierung wird im System FI-LC im wesentlichen wie die Vollkonsolidierung behandelt. Alle Daten des Einzelabschlußes werden in voller Höhe erfaßt und erst bei der Währungsumrechnung quotiert. Liegt eine indirekte Beteiligung an einer Quotengesellschaft vor und ist der durchgerechnete Konzernanteil kleiner als die Quote dieser Gesellschaft, dann sind Minderheiten zu berücksichtigen und entsprechende Positionen einzurichten. Andernfalls werden keine Minderheitenanteile ausgewiesen.

Unterjährige Änderungen der Quote eines Gemeinschaftsunternehmens werden derzeit nicht vollständig unterstützt.