Bündelung von Konsolidierungsmaßnahmen  

Konsolidierungsmaßnahmen können gebündelt durchgeführt werden. Hierzu werden im Einführungsleitfaden im Kapitel Konsolidierung Konsolidierungsgruppen definiert. Diese werden in der Teilkonzernpflege bei den Teilkonzernen, für die eine gebündelte Durchführung erfolgen soll, hinterlegt.

Die gebündelte Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt im Anwendungsmenü über den Menüpunkt Konsolidierung ® Bündelung. Die Bündelung kann für einen oder mehrere Teilkonzerne durchgeführt werden. Wahlweise kann die Konsolidierungsgruppe, die im Teilkonzernstamm hinterlegt ist, durch Angabe einer anderen Konsolidierungsgruppe im Anforderungsbild der Bündelung übersteuert werden. Ebenso kann für alle Konsolidierungsmaßnahmen eine einheitliche Listart angefordert werden.