Behandlung des Vorperiodenanteils von Zwischenergebnissen 
Im Fall der erstmaligen Durchführung der Konsolidierung durch das System FI-LC kann es notwendig sein, den absoluten Betrag der zu eliminierenden Zwischengewinne aufzuteilen in einen Vorperiodenanteil und einen Anteil der laufenden Periode. Der Vorperiodenanteil kann dann erfolgsneutral gegen den Gewinnvortrag verbucht werden, während der Anteil der laufenden Periode erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung eingeht.
Für den Fall, daß die Eliminierung der Zwischenergebnisse generell erfolgsneutral erfolgt, ist eine Aufteilung des absoluten Betrages bei der Erstkonsolidierung nicht notwendig.
Zur Buchung des Vorperiodenanteils ist eine eigene Belegart zu definieren. Diese Belegart ist so zu parametrisieren, daß eine automatische Buchung latenter Steuern nicht stattfindet. Eine automatische Buchung latenter Steuern würde nämlich zu einer Steuerabgrenzung führen, welche den Erfolg der Periode beeinflußt. Ziel der eigenen Belegart ist es jedoch, den Vorperiodenanteil erfolgsneutral zu eliminieren. Die dabei erforderliche Abgrenzung latenter Steuern wird vom System erfolgsneutral über Fixpositionen mit der Konstanten BIL durchgeführt.
Zur Behandlung des Vorperiodenanteils der Zwischenergebnisse im Umlaufvermögen sind also: