Simultankonsolidierung und Stufenkonsolidierung durch das System FI-LC: Vergleich 
Bei der Konsolidierung nach dem Verfahren der Simultankonsolidierung und dem Verfahren der Stufenkonsolidierung ergeben sich folgende Unterschiede:
Betriebswirtschaftlich kann bei der Behandlung der Minderheiten zwischen zwei Konzepten unterschieden werden:
Bei mehrstufigen Konzernen mit Minderheitenbeteiligungen auf höheren Hierarchiestufen wirken sich diese Unterschiede im Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwerts und ggf. in der Auflösung von stillen Reserven aus. Bei Gleichbehandlung der Gesellschafter wird der GoF-Wert einer konsolidierten Gesellschaft nicht nur in Höhe des Konzernanteils ausgewiesen, sondern umfaßt auch den entsprechenden Minderheitenanteil. Bei verschiedener Behandlung der Gesellschafter umfaßt der GoF-Wert nur den Konzernanteil.
Die folgende Übersicht zeigt für die oben aufgeführten Merkmale die Ausprägungen bei beiden Verfahren zum derzeitigen Releasestand im Vergleich.
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Simultankonsolidierung |
Stufenkonsolidierung | |
Auswertungen |
Detailinformationen hinsichtlich der Beziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaften, da alle Gesellschaften in einem Vorgang konsolidiert werden; |
lediglich verdichtete Informationen pro Hierarchiestufe aufgrund der Weitergabe der Teilkonzernergebnisse von Stufe zu Stufe; die Differenzierung der Teilkonzerndaten in Werte der HBI, HBII und HBII + Konsolidierungsbuchungen geht bei Übertragung an die Rollup-Gesellschaft verloren; |
Schulden- |
uneingeschränkt durchführbar; Eliminierungsbuchungen werden pro Gesellschaftspaar durchgeführt |
Eliminierungsbuchungen werden pro Gesellschaftspaar im jeweiligen Teilkonzern durchgeführt; liegen Partnerbeziehungen teilkonzernübergreifend vor, so werden die Eliminierungsbuchungen in saldierter Form auf der nächsten Hierarchiestufe durchgeführt; eine Aufteilung der Differenzen nach Währungsdifferenzen und sonstigen Differenzen ist auf höheren Stufen nicht möglich, da bei Übertragung der Daten an die Rollup-Gesellschaft die Werte in Transaktionswährung nicht mitgegeben werden; |
Zwischen- |
uneingeschränkt durchführbar; Eliminierungsbuchungen werden pro Gesellschaftspaar durchgeführt |
Eliminierungbuchungen werden pro Gesellschaftspaar im jeweiligen Teilkonzern durchgeführt; bei teilkonzernübergreifenden Partnerbeziehungen können die für die nächste Hierarchiestufe notwendigen, saldierten Meldedaten nicht automatisch erzeugt werden |
Kapital- |
Eliminierungsbuchungen erfolgen teilkonzernabhängig aufgrund durchgerechneter Konzernanteile |
Eliminierungsbuchungen erfolgen teilkonzernabhängig aufgrund der Konzernanteile der jeweiligen Hierarchiestufe |
Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwertes |
ein GoF-Wert wird in Höhe des Konzernanteils ausgewiesen; ein auf Minderheiten entfallender GoF-Wert wird nicht ausgewiesen; geplant ist eine Erweiterung des Systems, so daß der Ausweis eines GoF-Werts mit Minderheitenanteil wahlweise möglich ist bei Durchführung dieses Verfahrens |
Gleichbehandlung der Minderheitengesellschafter und der Mehrheitengesellschafter; im GoF-Wert ist der Anteil der Minderheitengesellschafter enthalten; |
Minderheiten- |
werden ausgewiesen, da mit durchgerechneten Konzernanteilen konsolidiert wird |
werden nicht ausgewiesen, da die einzelnen Hierarchiestufen mit direkten Anteilen konsolidiert werden |