Funktionen für den Genehmigungsprozeß 

Verwendung

Im allgemeinen sollen Maßnahmenanforderungen einem Genehmigungsprozeß unterworfen werden. Bei diesem Genehmigungsprozeß sind meistens mehrere Personen/Organisationseinheiten beteiligt.

Funktionsumfang

Deshalb kann der Genehmigungsprozeß zu einer Maßnahmenanforderung mit Hilfe der Statusverwaltung und der Workflow-Steuerung-des R/3-Systems individuell ausgeprägt werden.

Vergleichen Sie zum Ablauf des Genhmigungsprozesses bitte die Ausführungen im Abschnitt Maßnahmenanforderungsgenehmigung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den automatischen Genehmigungsprozeß ist, daß Sie den Workflow für die Genehmigung von Maßnahmenanforderungen per Customizing aktivieren (Genehmigung ® Ereigniskopplung für WF-Aufgaben aktivieren).

Systemeinstellungen für den Genehmigungsprozeß

Für den Genehmigugsprozeß müssen Sie den einzelnen Genehmigungsstufen eine Rolle zuordnen, die für die Genehmigung verantwortlich ist. Die Rollen sind im Partnerschema der jeweiligen Anforderungsart definiert (vgl. Partnerverwaltung). Die Inhaber der Rollen müssen in den Stammdaten der betroffenen Maßnahmenanforderungen festgelegt werden.

Die zu durchlaufenden Genehmigungsstufen sind je Anforderungsart definierbar. Die Genehmigungstufen stehen in einer hierarchischen Beziehung zueinander, das heißt sie müssen nacheinander sequentiell durchlaufen werden, bis eine Maßnahmenanforderung entgültig genehmigt ist. Sobald eine Genehmigungsstufe ablehnt, gilt die Maßnahmenanforderung insgesamt als abgelehnt.

Beachten Sie bitte, daß die Genehmigungsrollen mit nur einem direkten Inhaber besetzt werden dürfen. Wenn Sie allerdings Rollen verwenden, die nicht zur Partnerart System-User gehören (z.B. Partnerart "Planstelle"), wird der Inhaber indirekt ermittelt (z.B. Inhaber der Planstelle). In diesem Fall sind auch mehrere Inhaber einer Rolle (Planstelleninhaber) möglich. Die Genehmigung ist erteilt, sobald einer der Inhaber seine Genehmigung erteilt. Vergleichen Sie zu den möglichen Partnerarten bitte die Ausführungen im Abschnitt Partnerverwaltung.