Die Vorsteuerbehandlung für das Anlagevermögen unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die für Deutschland im Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Durchführungsverordnung zum Umsatzsteuergesetz (UStDV) geregelt sind.
Auf diese Regelungen wird im folgenden Bezug genommen.
In R/3-Immobilien und in Verbindung mit der Anlagenbuchhaltung (FI-AA) werden zum Zwecke der Vorsteuerbehandlung die Anlagenstammsätze um Berichtigungsbestände ergänzt.
Die Berichtigungsbestände nehmen bei einer Buchung auf eine Anlage die entsprechenden Netto-Buchungswerte und die Vorsteuerbeträge auf. Sie besitzen einen Optionssatz, anhand dessen die Vorsteueraufteilung durchgeführt wird.
Das Umsatzssteuergesetz enthält zu verschiedenen Phasen der Existenz der Anlage verschiedene Vorschriften zur Behandlung der Vorsteuer, die in R/3-Immobilien folgendermaßen abgebildet sind:
Folgende Einstellungen werden in diesem Abschnitt vorgenommen: