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Vst-Behandlung im Anlagevermögen/Berichtigungsbestände

Die Vorsteuerbehandlung für das Anlagevermögen unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die für Deutschland im Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Durchführungsverordnung zum Umsatzsteuergesetz (UStDV) geregelt sind.

Auf diese Regelungen wird im folgenden Bezug genommen.

In R/3-Immobilien und in Verbindung mit der Anlagenbuchhaltung (FI-AA) werden zum Zwecke der Vorsteuerbehandlung die Anlagenstammsätze um Berichtigungsbestände ergänzt.

Die Berichtigungsbestände nehmen bei einer Buchung auf eine Anlage die entsprechenden Netto-Buchungswerte und die Vorsteuerbeträge auf. Sie besitzen einen Optionssatz, anhand dessen die Vorsteueraufteilung durchgeführt wird.

Das Umsatzssteuergesetz enthält zu verschiedenen Phasen der Existenz der Anlage verschiedene Vorschriften zur Behandlung der Vorsteuer, die in R/3-Immobilien folgendermaßen abgebildet sind:

1. Phase vor der erstmaligen Verwendung der Anlage:
2. Phase vom Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung der Anlage bis zum Ablauf des Jahres der erstmaligen Verwendung:
3. Phase ab Ende der Vorsteuerkorrekturphase bis - im Regelfall bei Immobilienanlagen - zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung:

Folgende Einstellungen werden in diesem Abschnitt vorgenommen:

a) Festlegung eines Nummernkreises zu Berichtigungsbeständen
b) Festlegung der Aufwands- und Erlöskonten zur Buchungen in der Vorsteuerberichtigungsphase
c) Vereinfachungsregeln zur Behandlung der Vorsteuer in der Vorsteuerberichtigungsphase gem. §44 UStDV