Tiefste rückrechenbare Periode 
Definition
Die tiefste rückrechenbare Periode ist die am weitesten zurückliegende Abrechnungsperiode, bis zu der zurückgerechnet werden darf. Für den Personalabrechnungskreis ist sie im Abrechnungsverwaltungssatz hinterlegt.
Verwendung
Sie legen die tiefste rückrechenbare Periode nach Ihren betrieblichen Richtlinien fest, z.B. daß ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Rückrechnung mehr in das Vorjahr erfolgen darf.