Abfallbilanz

Umweltmanagement (EHS)

Bilanz über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle.

In Deutschland schreibt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vor, daß Abfallerzeuger eine Abfallbilanz erstellen müssen, die jährlich mehr als eine bestimmte Menge an besonders überwachungsbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Abfällen eines Abfallschlüssel erzeugen. Die Abfallbilanz muß dabei folgende Informationen enthalten:

Die Abfallbilanz muß auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden. Sie ist häufig die Basis für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts.