Offene Obligo-Belege ins nächste Jahr übertragen 
Voraussetzungen
Der Übertrag erfolgt nur für die Obligobelege, die zuvor für die Übertragung mit dem Report
RFFMC001 selektiert wurden. Falls offenes Obligo nach der Selektion der Belege abgebaut oder gelöscht wurde (z.B: durch die Stornierung einer Bestellung), werden diese Belege nicht in das neue Jahr übertragen.Wenn Sie auf Zahlungsbasis arbeiten, müssen die Einzelposten mit dem Programm RFFMS200 vom Status "Rechnung" auf den Status "Zahlung" umgesetzt sein. Weitere Informationen finden Sie unter
Zahlungsübernahme sowie in der Dokumentation zum Programm.Wenn Sie die Funktion "Budgeterhöhende Einnahmen (Verteilungsverfahren)" einsetzen, muß mit dem Programm RFFMUD01 die Budgeterhöhung durchgeführt sein. Weitere Informationen finden Sie unter
Budgeterhöhung durchführen.Vorgehensweise
Ergebnis
Eine genaue Übersicht, welche Belege in das neue Geschäftsjahr übertragen wurden, erhalten Sie, wenn Sie den
Bericht zum Jahresabschluß starten. Die vorgetragenen Belege werden im Informationssystem nicht mehr in der bisherigen Periode angezeigt, sondern in der Periode 000 des Folgejahres.Nach dem Übertragen der offenen Obligobelege in das neue Jahr müssen Sie die Verfügtwerte für das alte und für das neue Jahr neu aufbauen. Weitere Informationen zum Neuaufbau der Verfügtwerte finden Sie unter
Verfügtwerte neu aufbauen.
Falls nach dem Vortrag in das neue Jahr offenes Obligo in den dem Haushaltsmanagement vorgelagerten Systemen abgebaut oder gelöscht wurde (z.B. durch die Stornierung einer Bestellung), werden diese Belege nicht automatisch in das neue Jahr übertragen. Sie müssen dann den Obligo-Vortrag wiederholen.
Siehe auch:
Dokumentation zum Report RFFMCF10.