Offene Obligo-Belege ins nächste Jahr übertragen 

Voraussetzungen

Der Übertrag erfolgt nur für die Obligobelege, die zuvor für die Übertragung mit dem Report RFFMC001 selektiert wurden. Falls offenes Obligo nach der Selektion der Belege abgebaut oder gelöscht wurde (z.B: durch die Stornierung einer Bestellung), werden diese Belege nicht in das neue Jahr übertragen.

Wenn Sie auf Zahlungsbasis arbeiten, müssen die Einzelposten mit dem Programm RFFMS200 vom Status "Rechnung" auf den Status "Zahlung" umgesetzt sein. Weitere Informationen finden Sie unter Zahlungsübernahme sowie in der Dokumentation zum Programm.

Wenn Sie die Funktion "Budgeterhöhende Einnahmen (Verteilungsverfahren)" einsetzen, muß mit dem Programm RFFMUD01 die Budgeterhöhung durchgeführt sein. Weitere Informationen finden Sie unter Budgeterhöhung durchführen.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie Finanzwesen ® Rechnungswesen ® Haushaltsmanagement ® Weitere Funktionen ® Abschlußarbeiten ® Obligo-Vortrag ® Belege übertragen.
  2. Für die Übertragung der offenen Obligobelege müssen Sie folgende Daten eingeben:
  1. Sie können die Selektion der offenen Obligobelege für bestimmte HHM-Kontierungen eingrenzen sowie für einzelne Belege oder Werttypen.
  2. Um die Belege in das neue Geschäftsjahr zu übertragen, müssen Sie Testlauf entmarkieren.
  3. Starten Sie den Report im Hintergrund.

Ergebnis

Eine genaue Übersicht, welche Belege in das neue Geschäftsjahr übertragen wurden, erhalten Sie, wenn Sie den Bericht zum Jahresabschluß starten. Die vorgetragenen Belege werden im Informationssystem nicht mehr in der bisherigen Periode angezeigt, sondern in der Periode 000 des Folgejahres.

Nach dem Übertragen der offenen Obligobelege in das neue Jahr müssen Sie die Verfügtwerte für das alte und für das neue Jahr neu aufbauen. Weitere Informationen zum Neuaufbau der Verfügtwerte finden Sie unter Verfügtwerte neu aufbauen.

Falls nach dem Vortrag in das neue Jahr offenes Obligo in den dem Haushaltsmanagement vorgelagerten Systemen abgebaut oder gelöscht wurde (z.B. durch die Stornierung einer Bestellung), werden diese Belege nicht automatisch in das neue Jahr übertragen. Sie müssen dann den Obligo-Vortrag wiederholen.

Siehe auch:

Dokumentation zum Report RFFMCF10.