Abschlußarbeiten Obligo 

Verwendung

Obligo, das im laufenden Geschäftsjahr gebucht wurde (z.B. Bestellanforderungen, Bestellungen, Mittelvormerkungen) und erst im folgenden Geschäftsjahr abgebaut wird, können Sie in das folgende Geschäftsjahr übertragen. Das übertragene Obligo belastet dann das Budget im neuen Jahr.

Voraussetzungen

Ablauf

Der Vortrag offener Obligo-Belege erfolgt in mehreren Schritten.

  1. Übertragungsvorschrift pflegen.
  2. Diese müssen Sie anschließend im Customizing des Haushaltsmanagements unter Weitere Funktionen ® Abschlußarbeiten ® Abschlußarbeiten Obligo ® Übertragungsvorschrift für Obligo-Vortrag zuordnen den gewünschten Werttypen zuordnen.

  3. Übertragungsregeln pflegen.
  4. Belege selektieren (RFFMC001).
  5. Mit diesem Report wählen Sie die zu übertragenden Belege nach bestimmten Selektionskriterien aus. Nach dem Reportlauf sind die selektierten Belege in der Einzelpostentabelle (FCABP) als 'vorgemerkt zum Übertragen' gekennzeichnet. Nur diese Belege können Sie anschließend in das neue Jahr übertragen.

  6. Belege übertragen (RFFMC010).
  7. Verfügtwerte für das alte und das neue Geschäftsjahr neu aufbauen.

Weitere Informationen zum Neuaufbau der Verfügtwerte finden Sie unter Verfügtwerte neu aufbauen.

Die Schritte 1-2 müssen Sie nur dann durchführen, wenn Sie mit Übertragungsregeln arbeiten wollen.

Bei geringem Belegvolumen (bis ca. 100 Belege) können Sie die Verfügtwerte während des Übertrags der offenen Obligobelege anpassen. In diesem Fall müssen Sie den Neuaufbau der Verfügtwerte nicht separat durchführen.

Ergebnis

Die übertragenen Obligobelege können Sie sich im Informationssystem im neuen Jahr in der Periode 000 anzeigen lassen. Für das alte Geschäftsjahr sind die Belege nicht mehr anzeigbar.

Durch den Obligo-Vortrag wird im alten Geschäftsjahr bereits verfügtes Budget wieder frei. Falls das übertragene Obligo das Budget des neuen Geschäftsjahres nicht belasten soll, besteht die Möglichkeit, auch das frei gewordene Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr zu übertragen.

Obligo-Vortrag zurücknehmen

Falls offene Obligobelege versehentlich durch den Obligo-Vortrag in das neue Geschäftsjahr übertragen wurden, können Sie diese Belege mit dem Report RFFMC040 wieder in das alte Geschäftsjahr zurücksetzen.

Änderungen am Originalbeleg

Falls in der Finanzbuchhaltung eine Rechnung storniert wird, die durch den Obligo-Vortrag bereits in das neue Jahr übertragen wurde, erhält der Stornobeleg im Haushaltsmanagement das Buchungsdatum des FI-Beleges.