Länderversion Spanien  

Die nachstehende Dokumentation zur Reisekosten-Länderversion Spanien beschreibt den Einsatz der Reisekostenabrechnung bis zum 31.01.99. Das System wurde jedoch aktuell an die Änderungen im spanischen Reisekostengesetz, die mit dem 01.02.99 in Kraft traten, angepaßt.

Beachten Sie daher für den Einsatz von Release 4.6B der spanischen Reisekosten-Länderversion zusätzlich den SAP-Hinweis 175896.

 

Verwendung

Die SAP R/3 Anwendungskomponente FI-Reisemanagement wurde an die gesetzlichen und soweit möglich unternehmensspezifischen Anforderungen des spanischen Marktes angepasst. Dazu wurden neben länderspezifischem Customizing verschiedene Erweiterungen der Abrechnung und des Standardformulars notwendig.

Durch die Erweiterung wurden folgende vom Standard abweichende neue Möglichkeiten zu R/3 Release 4.0C geschaffen:

Bei der Erstattung von Verpflegung und Unterkunft wird unterschieden in

Pauschalabrechnung

Belegabrechnung

Gemischte Abrechnung

In Spanien werden die Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft steuerlich gemeinsam betrachtet. Es gibt gesetzliche Pauschalen und Höchstsätze nur für die Summe aus beidem. Daher werden sowohl Verpflegungs- als auch Unterkunftsbelege (auch vom Unternehmen bezahlte) in der Tabelle T706B1 (Reisespesenarten) als Reisespesen der Kategorie ‘V’ geschlüsselt (V-Belege). Ebenso findet sich im spanischen Reisekostendialog nicht die Möglichkeit, die Erstattung von Verpflegungs- u. Unterkunftspauschalen zu trennen. Man kann nur ein Kreuz für Verpflegungspauschale machen. Aus dem selben Grund sind auch Übernachtungspauschalen nicht wie sonst in der Tabelle T706U (Reiseregelung: Unterkunftspauschale) sondern ebenso wie die Verpflegungspauschalen in der Tabelle T706H (Reiseregelung: Verpflegungspausch./-höchstbetr. n. Uhrzeit) hinterlegt.

Für die spanische Länderversion wurde der Block ‘Verpflegung und Unterkunft’ auf dem Standardformular entwickelt.

Siehe auch:

Weitere Eigenschaften der spanischen Länderversion