Reisekostenabrechnung genehmigen  

Verwendung

Das System kann Reisen erst abrechnen, wenn Sie die Reisekostenabrechnung zuvor genehmigt haben.

Mit dem Genehmigungsprogramm für Reisen können Sie u.a. Reisekostenabrechnungen im Genehmigungsstatus Antrag erfaßt oder Reise erfolgt genehmigen.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie im Menü des Reisemanagements ® Reisekostenabrechnung ® Periodische Arbeiten ® Reisen genehmigen.
  2. Detaillierte Informationen zum Selektionsbild erhalten Sie über Springen ® Hilfe Selektionsbild .

    Über Weitere Selektionen können Sie weitere Auswahlkriterien festlegen.

  3. Geben Sie auf der Registerkarte Status im Feld Status der Genehmigung den Wert 1 (Antrag erfaßt) und/oder 3 (Reise erfolgt) als Selektionskriterium ein.
  4. Führen Sie das Programm mit aus.
  5. Das System listet alle Reisen auf, die die Selektionskriterien erfüllen.

  6. Markieren Sie alle zu genehmigenden Reisen.
  7. Genehmigen Sie die Reisen mit .

Ergebnis

Das System hat die Reisekostenabrechnungen genehmigt. Sie können diese jetzt abrechnen.

Ein eventuell beantragter Vorschuß wird nun automatisch über FI ausgezahlt.

 

Siehe auch

Zusätzliche Informationen finden Sie in der Dokumentation des Genehmigungsprogramms im R/3-System. Wählen Sie dazu im Genehmigungsprogramm für Reisen.