Verwendung
Damit Sie für einen Mitarbeiter Reisen erfassen können, muß der Personalstammsatz für den Mitarbeiter vorhanden sein. In der Regel legt das R/3-Personalmanagement (HR) die Personalstammsätze an und ändert sie gegebenenfalls. Sie können aber auch aus dem Reisemanagement heraus Personalstammsätze anlegen.
Dazu steht Ihnen die Personalmaßnahme Reise-Ministamm zur Verfügung, über die Sie die Mitarbeiterdaten erfassen können, die für die Reiseplanung und die Reiseabrechnung relevant sind.
Folgende Aspekte sind dabei wichtig.
Im Informationstyp 0017 werden die Reiseprivilegien des Mitarbeiters hinterlegt. Die Reiseprivilegien steuern unter anderem, auf welche Erstattungsbeträge das Abrechnungsprogramm zugreift und welche Belege für den Mitarbeiter erfaßt werden können.
Damit Sie für einen Mitarbeiter eine Reise erfassen können, muß dem Mitarbeiter eine Kostenstelle zugeordnet sein. Ansonsten können Sie keine Reise speichern, da das System keine Reisekostenzuordnungsvorschrift vorfindet.
Fehlt die Kostenstelle, so können Sie über eine der folgende Möglichkeiten eine Kostenstelle angeben:
Wenn Sie die Reisekosten über einen Datenträgeraustausch auszahlen möchten, muß für jeden Mitarbeiter im Informationstyp 0009 (Bankverbindung) die Bankverbindung angelegt sein.
Siehe auch
Personalstammdaten für Reisemanagement anlegen Personalstammdaten für Reisemanagement ändern Personalstammdaten für Reisemanagement anzeigen