Laufzeit 

Definition

Ein vom Haushaltsjahr unabhängiger Gültigkeitszeitraum für Haushaltselemente und Haushaltsvermerke.

Verwendung

Beim Anlegen eines Haushalts bzw. eines Haushaltselements kann bereits bekannt sein, daß dieses Objekt nur für einen bestimmten Zeitraum existieren wird (z.B. Drittmittel). Haushaltsvermerke können ebenfalls über das Haushaltsjahr hinaus ausgebracht sein (z.B. Sperrvermerke). Aufgrund der Laufzeit kann dieser, über das Haushaltsjahr hinaus gehende Gültigkeitszeitraum, dem Objekt zugeordnet werden.

Bei der Fortschreibung eines Haushalts in das nächste Haushaltsjahr wird die Laufzeit vom System ausgewertet und bei der Fortschreibung berücksichtigt.

Sie bekommen für ein Forschungsvorhaben von einer externen Stelle für 3 1/2 Jahre die Geldmittel (Drittmittel) für die Finanzierung einer wissenschaftlichen Kraft zugesagt. Beim Anlegen des Haushaltselements für diese Drittmittel können Sie über die Laufzeit den zugesagten Gültigkeitszeitraum von 3 1/2 Jahren hinterlegen. Diese Laufzeit bewirkt, daß das Haushaltselement bis zum Ablauf der Laufzeit von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr fortgeschrieben wird. Wenn die Laufzeit des Haushaltselements abgelaufen ist, dann erfolgt keine weitere Fortschreibung in das nächste Haushaltsjahr.

Das Endedatum der bei einem Haushaltselement vermerkten Laufzeit kann nachträglich noch so lange geändert werden, wie es noch nicht in einem fortgeschriebenen Haushalt liegt.

 

Siehe auch:

Laufzeit ändern