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Honorararten für Verwaltungsvertrag definieren

In diesem Abschnitt pflegen Sie die Honorararten zum Verwaltungsvertrag:

Diese Honorare erscheinen im Finanzstrom des Verwaltungsvertrages und werden durch die monatliche Sollstellung zu den Verwaltungsverträgen gebucht. Es handelt sich hierbei um Grundgebühren, die der Verwalter für seine Tätigkeit erhält.
Diese Honorararten erscheinen nicht im Finanzstrom des Verwaltungsvertrages. Die Honorare werden fällig, wenn ein entsprechendes Ereignis eintritt, z.B. ein Mieterwechsel oder die Durchführung einer Baumaßnahme.

Aktivitäten

Überprüfen Sie die Standardeinstellung und ändern diese ggf:

1. Wählen Sie ein numerisches Kürzel für die Honorarart.
2. Legen Sie die Kurzbezeichnung und den Langtext fest.
3. Für die programminterne Behandlung muß entschieden werden, welcher internen Honorarart die (externe) Honorarart zugehörig ist. Es werden unterschieden:
01 periodische Honorarart
02 ereignisorientierte Honorarart
4. Wenn für einzelne Honorararten pro Objekt eines Objekttyps gesonderte Vereinbarungen zulässig sind, kennzeichnen Sie, für welchen Objekttyp diese Honorarart verwendet werden soll.
Beispiel:
Sie wollen, daß pro Gebäude verschiedene Grundgebühren erhoben werden können. Dann ordnen Sie der Honorarart Grundgebühren die Objektart "Gebäude" zu. Ist eine solche Differenzierung nicht erwünscht, wird als Objektart "Verwaltungsvertrag" erwartet.
5. In den Feldern "Kennz. AusgSt." und "Kennz. VSt" legen Sie Defaultwerte zu den Steuerkennzeichen fest, mit dem die entsprechende Honorarart zu buchen ist.
6. Im Feld "Rhyth Monat" legen Sie einen Vorschlagswert für die Zeitspanne in Monaten fest, die zwischen den durch die Konditionsart beschriebenen Zahlungen liegt (Abrechnungsperiode).
7. Das Feld Zahlweise legt einen Vorschlagswert zur Zahlweise fest.