Beleg 

Definition

Nachweis einer Buchung in der Finanzbuchhaltung. Man unterscheidet Originalbelege und EDV-Belege.

Originalbelege sind z. B.:

EDV-Belege sind z. B.:

Der Buchhaltungsbeleg gibt den Originalbeleg im System wieder. Alle weiteren EDV-Belege dienen als Erfassungshilfen. Der Beleg verbleibt als zusammenhängende Einheit im System, bis er archiviert wird.

Verwendung

Die Richtigkeit der Buchungen im Grund- und Hauptbuch kann nur anhand von Belegen überprüft werden. Deshalb muß jeder Buchung ein Beleg zugrundelegen.

Belege stellen in der Buchführug das Bindeglied zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar.

Es können nur vollständige Belege gebucht werden. Vollständig heißt, daß der Saldo aus den Soll- und Habenpositionen Null ergeben muß. Die vom System vorgesehenen Mindestkontierungen, wie z.B. Belegdatum, Buchungsdatum, Belegart, Buchungsschlüssel, Kontonummer und Beträge müssen eingegeben worden sein. Alle Mußfelder, die darüber hinaus über die Systemeinstellung festgelegt werden können, müssen gefüllt worden sein.

Struktur

Ein Beleg besteht aus einem Belegkopf und mindestens zwei Belegpositionen.

Integration

Das System kennt neben dem beschriebenen Buchhaltungsbeleg einige besondere Belege wie Musterbelege und Dauerbuchungsbelege. Dies sind Belege, die den Erfassungsvorgang vereinfachen. Lesen Sie hierzu Buchen mit Musterbelegen und Dauerbuchungen.

Sie können eine große Menge von Belegdaten von einem Fremdsystem in das SAP-System übernehmen. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Techniken zur Verfügung. Lesen Sie hierzu FI-Buchhaltungsbelege: Datenübernahme Workbench.