Storno 

Verwendung

Rechnungsbelege, das heißt in der Rechnungsprüfung gebuchte Rechnungen oder Gutschriften, lassen sich stornieren. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Den Betrag und die Menge für die Gutschrift oder Rechnung übernimmt das System direkt aus der zu stornierenden Rechnung oder Gutschrift; es kann somit nicht zu Abweichungen zwischen Rechnung und Gutschrift bzw. Gutschrift und Rechnung kommen.

Voraussetzungen

Ein Rechnungsbeleg kann nur storniert werden, wenn er

Beim Stornieren in der Logistik-Rechnungsprüfung werden die Belegzeilen in der Finanzbuchhaltung nicht automatisch ausgeziffert. Es ist empfehlenswert, dies periodisch (z.B. täglich im Hintergrund) durchzuführen.

Vorgehensweise

Um einen Rechnungsbeleg zu stornieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wählen Sie Logistik-Rechnungsprüfung ® Weiterverarbeitung ® Rechnungsbeleg stornieren.
  2. Sie gelangen auf das Einstiegsbild des Stornierens.

  3. Geben Sie in den Feldern Rechnungsbelegnummer und Geschäftsjahr an, welchen Rechnungsbeleg Sie stornieren wollen.
  4. Geben Sie im Feld Stornogrund an, warum die Rechnung storniert werden soll. Damit können Sie verschiedene Stornofälle unterscheiden.
  5. Sie können den Beleg zur Kontrolle anzeigen. Wählen Sie dazu Beleg anzeigen. Sie können sich die Positionen des zu stornierenden Belegs ansehen. Mit Zurück gelangen Sie auf das Einstiegsbild.

  6. Wählen Sie Rechnungsbeleg ® Stornobeleg buchen.

Ergebnis

Das System bucht automatisch eine Gutschrift oder Rechnung. Sie erhalten eine Meldung.

Siehe auch:

Rechnungsstorno: Material mit Standardpreis